Einstweilige Verfügung beantragt durch Rechtsanwalt Tobias Selig oder Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

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Immer mehr Kanzleien, die für unterschiedliche Rechteinhaber urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, beantragen für deren Auftraggeber bei Nichtreaktion oder nicht erfülltem Unterlassungsanspruch eine einstweilige Verfügung.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Das Verfügungsverfahren ist ein Eilverfahren, welches vor einem Hauptsacheverfahren durchgeführt werden kann. Der jeweilige Auftraggeber (Rechteinhaber/ Mitbewerber etc.) lässt durch seinen jeweiligen Rechtsanwalt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. 

Die einstweilige Verfügung verfolgt den Zweck zur Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs. In urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Sachen geht es im einstweiligen Verfügungsverfahren regelmäßig um die Sicherung des Unterlassungsanspruches. 

Durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die durch den Verstoß indizierte Wiederholungsgefahr ausgeräumt.

Nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann die Vermutung einer Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Strafbewehrtheit bedeutet, dass der Verletzer verspricht, für künftige gleichartige Verstöße eine Vertragsstrafe an den Verletzten zu zahlen, die ausreichende Sicherheit bietet, dass der Verletzer den Verstoß nicht noch einmal begehen wird. (Landgericht Berlin Beschluss vom 19.12.2006 Az.:15 O 1028/06; Landgericht Köln Urteil vom 21.04.2010 28 O 596/09). 

Wird eine solche Unterlassungserklärung nicht oder zu spät abgegeben und eine Einstweilige Verfügung beantragt, spricht dann das Gericht gegenüber dem Abgemahnten das vorläufige (einstweilige) Verbot aus, das abgemahnte Verhalten weiter aufrecht zu erhalten.

Durch diesen Beschluss (Einstweilige Verfügung) entstehen erhebliche Kosten. 

Folgen einer einstweiligen Verfügung.

Der Adressat einer einstweiligen Verfügung sollte sich an das gerichtlich auferlegte Verbot halten. Verstößt der Abgemahnte gegen das gerichtliche Verbot, nachdem Ihm die einstweilige Verfügung zugestellt wurde, kann dies erhebliche Konsequenzen haben. Denn der Antragsteller kann dann sogenannte Ordnungsmittel gegen den Antragsgegner beantragen. Bei einem Verstoß kann das Gericht dann diese Ordnungsmittel, nämlich Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, festsetzen. 

Kosten einer einstweiligen Verfügung!

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens sind erheblich. In urheberrechtlichen Streitigkeiten betragen die Streitwerte oft 10.000 € oder 20.000,- €. Hiernach berechnen sich die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. 

In wettbewerbsrechtlichen Verfahren können diese Kosten noch höher sein. Streitwerte von 100.000,- € oder mehr sind hier keine Seltenheit.

So kann die Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei folgender einstweiliger Verfügung schnell mehrere tausend Euro kosten. Daher gilt: Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Die Fristen sind zu beachten. Der oftmals in Internetforen gelesene Ratschlag "einfach nicht auf die Abmahnung zu reagieren" kann teuer werden.

So beantragt z.B. Rechtsanwalt Tobias Selig im Auftrag der  AEGIS Multimedia Service GmbH nach erfolgter Filesharingabmahnung und Ausbleiben einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dies erfolgt z.B. beim Landgericht Bielefeld.

Auch andere Rechtsanwaltskanzleien setzen die Unterlassungsansprüche Ihrer Auftraggeber vermehrt mit gerichtlicher Hilfe durch.

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg verfolgt im Auftrag ihrer Mandanten wie z.B. dem Rechteinhaber Wolfgang Embacher Filmproduktion ebenfalls bei Ausbleiben einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung die Unterlassungsansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren. 

Das H+W Anwaltskontor überprüft für Sie, ob die behaupteten Ansprüche gegen Sie bestehen. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar)

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