Einstweilige Verfügung des LG Kiel, beantragt durch RA Tönnies für Hans Rix Handelsgesellschaft mbH

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Uns liegt eine einstweilige Verfügung des LG Kiel vor, welche von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Tönnies im Auftrag der der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH beantragt wurde.

In der einstweiligen Verfügung wird es unserer Mandantschaft untersagt, eine Isomatte mit der Bezeichnung „Explorer“ anzubieten, da dies eine Verletzung der EU-Wortmarke „010 873 664 ‚EXPLORER‘“ darstelle. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €.

Rechtliche Einschätzung:

Im uns vorliegenden Fall liegt der Knackpunkt in der Frage der Ähnlichkeit der Waren. Das LG Kiel hat die Markenähnlichkeit von Campingmöbeln (Klasse 20) und Isomatten bejaht. Weiterhin erscheint uns der Streitwert, welcher vom Rechtsanwalt Tönnies mit 25.000,00 € beziffert wird, als zu hoch. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, die Abmahnung abzuwehren und die Angelegenheit möglichst kostengünstig für Sie zu beenden.

Liegt Ihnen ebenfalls eine Abmahnung des Rechtsanwalts Tönnies vor?

Sie sollten eine markenrechtliche Abmahnung keinesfalls ignorieren. Häufig sind derartigen Abmahnungen vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sind jedoch oftmals so formuliert, dass erhöhte Vertragsstrafen drohen, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein mag. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufsuchen und mit der Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte blicken auf nunmehr mehrere tausend bearbeitete Mandate im Bereich des Marken- und Urheberrechtes zurück – unsere Erfahrung hilft auch Ihnen.

Haben Sie eine einstweilige Verfügung, beantragt durch Rechtsanwalt Tönnies, erhalten?

Sodann gilt das oben genannte. Sie sollten sich unverzüglich an unsere Kanzlei wenden, damit wir die Angelegenheit für Sie rechtssicher und rasch beenden können. Es steht etwa die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung zur Verfügung.

Unser Rat an Sie bei Erhalt einer Abmahnung:

  • Fristen notieren
  • Kein eigenes Handeln
  • Kontaktaufnahme mit Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Bleiben Sie ruhig!

Wir bieten Ihnen bei Ihrem individuellen Einzelfall eine kostenlose Ersteinschätzung. Daher können Sie sich völlig unverbindlich an uns wenden und erst nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden sollen. Ihre Abmahnung können Sie uns auch via E-Mail zusenden, wir rufen Sie umgehend kostenfrei zurück.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte blicken auf mehrere tausend Abmahnverfahren in den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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