Weichnachten und Silvester mit den Kindern – das Umgangsrecht über die Feiertage

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Anlässlich der Weihnachtsfeiertage stellt sich bei vielen frisch getrennten Eltern die Frage nach der Umgangsregelung während der Festtage und der Ferienzeit.

Sollten sich die Eltern auf eine Umgangsregelung während der Festtage einigen können/wollen, so können zunächst folgende Grundsätze herangezogen werden:

Während der Weihnachtsferien und Weihnachtsfesttagen sowie Silvester hat sich in der Praxis eine gängige Regelung des Umgangsrechts derart gestaltet, dass die Kinder jährlich wechselnd die Ferien von Beginn der Weihnachtsferien über Weihnachten bis zum 31.12. nachmittags bei dem einen Elternteil verbringen und ab dem 31.12. nachmittags über Silvester bis zum Ende der Ferien bei dem anderen Elternteil.

Ferner ist eine Regelung dahin gehend üblich, dass die Kinder, welche am Heiligen Abend bei dem einen Elternteil sind, zumindest an einem der beiden Weihnachtsfeiertage den Tag oder Nachmittag trotzdem bei dem anderen Elternteil verbringen, um auch mit diesem Weihnachten zu feiern (und für die Übergabe der Weihnachtsgeschenke).

Was tun, wenn eine Einigung nicht gefunden werden kann?

Sollte auf Grundlage dieses Modells eine Einigung nicht gefunden werden können, so kann eine entsprechend Umgangsregelung gerichtlich im Wege einer einstweiligen Anordnung herbeigeführt werden.

Wichtig dabei ist es, dass derjenige Elternteil, der Umgang mit den Kindern wünscht, sich rechtzeitig mit einem Fachanwalt für Familienrecht um das Umgangsrecht bemüht und einen Antrag rechtzeitig bei dem zuständigen Familiengericht einreicht, damit eine gerichtliche Regelung noch vor Weihnachten getroffen werden kann.

Das Gericht wird dann, ausgehend von den zuvor dargestellten Grundsätzen, zunächst versuchen, mit den Parteien eine Einigung hinsichtlich des Umgangsrechts herbeizuführen.

Sollte eine Einigung auch bei Gericht nicht gefunden werden, so wird das Gericht dann über eine Umgangsregelung in den Ferien entscheiden und dabei in der Regel die zuvor aufgeführten Grundsätze berücksichtigen.

Einige Einigung der Eltern über das Umgangsrecht mit den Kindern an Weihnachten und Silvester ist somit nach wie vor der Beste und der für alle Beteiligten harmonischste Weg, um die Festtage und Ferien zu verbringen.

Vorstehendes ist nur eine generelle Übersicht und ersetzt keinesfalls eine fundierte familienrechtliche anwaltliche Beratung. Gerade im vielschichtigen Familienrecht ist es von großer Wichtigkeit, jeden Fall einzeln zu betrachten. Nur so kann auf Ihre Situation rechtlich richtig eingegangen und Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Robin Schmid – Fachanwalt für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd

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