Elon Musk zeigt den Hitlergruß - kann ich jetzt meinen Tesla zurückgeben?
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Tesla-Kunden zeigen sich schockiert, dass der CEO Elon Musk öffentlich eine Geste zeigte, die dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich war. Können sie nun das Fahrzeug zurückgeben und Schadensersatz verlangen?
Warum das nach geltendem deutschen Recht eher schwierig wird, erfahren Sie hier.
1. Vertragsrechtliche Grundlagen
In Deutschland gilt das Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine Rückabwicklung eines Kaufvertrags setzt grundsätzlich das Vorliegen eines Rechtsgrundes wie z. B. Mängel an der Sache oder Täuschung voraus.
- Sachmängel (§ 434 BGB): Ein Rücktritt wegen Sachmängeln ist nur möglich, wenn das Fahrzeug selbst nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das Verhalten des CEO Elon Musk ist in diesem Zusammenhang kein Sachmangel.
- Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB): Eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung durch den Hersteller oder Verkäufer wäre hier nur möglich, wenn der Käufer bewusst über wesentliche Eigenschaften des Produkts oder des Geschäfts getäuscht wurde. Das Verhalten des CEOs fällt nicht darunter.
2. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
Die Vorschrift über die Störung der Geschäftsgrundlage könnte relevant sein. Diese greift, wenn sich Umstände, die Grundlage des Vertrags waren, nachträglich gravierend ändern und eine Partei nicht mehr zumutbar an dem Vertrag festhalten kann.
- Anwendbarkeit: Der Käufer müsste nachweisen, dass das Verhalten von Elon Musk das Vertrauen in die Marke Tesla derart beeinträchtigt, dass das Fahrzeug für ihn unzumutbar geworden ist.
- Hohes Hindernis: Die Rechtsprechung setzt für die Anwendung des § 313 BGB hohe Anforderungen. Ein moralischer oder emotionaler Bruch allein dürfte in der Regel nicht ausreichen, insbesondere wenn das Fahrzeug weiterhin wie erwartet funktioniert.
3. Relevanz für den Kaufvertrag
Die Marke Tesla könnte zwar einen immateriellen Wert für Käufer haben, jedoch ist das Verhalten des CEOs in der Regel nicht direkt mit dem Kaufvertrag verbunden. Ein Rücktritt oder eine Anfechtung wäre nur denkbar, wenn der Käufer glaubhaft darlegen kann, dass das Vertrauen in die Marke eine entscheidende Grundlage seines Kaufentschlusses war – was schwer nachzuweisen ist.
4. Verbraucherrechte
Verbraucher haben bei Online-Käufen nach deutschem Recht ein Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB), wenn der Kauf als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde. Dieses Widerrufsrecht besteht unabhängig von den oben genannten Aspekten, muss aber in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt nur unter den genannten rechtlichen Voraussetzungen möglich.
Zwischen-Fazit
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Rückabwicklung allein aufgrund des Verhaltens von Elon Musk (wie einem angeblichen Hitlergruß) ist nach deutschem Vertragsrecht in der Regel nicht möglich, da dies keinen Sachmangel darstellt und auch nicht direkt die Geschäftsgrundlage betrifft.
Ist der Hitlergruß vielleicht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung?
Die Frage, ob der Hitlergruß durch Elon Musk eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB darstellen könnte, weil er den Wiederverkaufswert eines Tesla-Fahrzeugs mindert, ist rechtlich komplex. Hier sind die wesentlichen Überlegungen:
1. Grundsätze des § 826 BGB
§ 826 BGB regelt, dass jemand, der einem anderen vorsätzlich und in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise Schaden zufügt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Um diese Norm anzuwenden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorsatz: Der Handelnde muss die Schädigung des anderen zumindest billigend in Kauf genommen haben.
- Sittenwidrigkeit: Die Handlung muss nach dem allgemeinen Werteverständnis als grob unanständig oder verwerflich eingestuft werden.
- Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der sittenwidrigen Handlung und dem eingetretenen Schaden bestehen.
- Schaden: Es muss ein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein.
2. Anwendung auf die Situation
a) Sittenwidrigkeit des Hitlergrußes
Ein Hitlergruß ist in Deutschland strafbar (§ 86a StGB) und gesellschaftlich absolut geächtet. Sollte Elon Musk einen solchen Gruß gezeigt haben, wäre dies sicherlich als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB einzustufen.
b) Vorsätzliche Schädigung
Es müsste nachgewiesen werden, dass Elon Musk bewusst gehandelt hat, um Tesla-Käufern oder der Marke Tesla in Deutschland wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Dies ist in der Regel schwer nachzuweisen, da sein Handeln wohl nicht gezielt auf eine Schädigung von Tesla-Käufern abzielte.
c) Kausalität zwischen der Handlung und dem Wiederverkaufswert
Der Käufer müsste nachweisen, dass der Wiederverkaufswert seines Tesla tatsächlich durch Elon Musks Verhalten gesunken ist. Dies könnte z. B. durch eine Studie oder Marktanalyse belegt werden, die zeigt, dass Tesla-Fahrzeuge aufgrund des Vorfalls einen niedrigeren Marktwert haben. Der Nachweis eines direkten Zusammenhangs ist jedoch oft schwierig, da viele Faktoren den Wiederverkaufswert eines Fahrzeugs beeinflussen können (z. B. technische Eigenschaften, Alter, Zustand, Marktentwicklung).
d) Schaden
Ein konkret bezifferbarer wirtschaftlicher Schaden müsste vorliegen. Die bloße Befürchtung eines Wertverlusts reicht nicht aus; der Käufer müsste den gesunkenen Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs durch Gutachten oder Marktanalysen belegen.
3. Einschlägige Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 – VI ZR 225/04
Der BGH stellte fest, dass § 826 BGB hohe Anforderungen an Vorsatz und Sittenwidrigkeit stellt. Ein allgemeiner wirtschaftlicher Schaden reicht oft nicht aus; der Geschädigte muss die vorsätzliche Schädigungsabsicht konkret nachweisen.OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 2021 – I-18 U 15/21
Das OLG entschied, dass ein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten nur dann vorliegt, wenn die Handlung gezielt darauf abzielt, einen anderen zu schädigen.
4. Bewertung der Erfolgsaussichten
- Hohes Beweismaß: Es wäre extrem schwierig, nachzuweisen, dass Elon Musk gezielt darauf abzielte, Käufer von Tesla-Fahrzeugen wirtschaftlich zu schädigen. Der Vorsatz müsste sich spezifisch gegen Tesla-Käufer in Deutschland richten, was wenig wahrscheinlich ist.
- Unklare Kausalität: Der Einfluss von Musks Verhalten auf den Wiederverkaufswert von Tesla-Fahrzeugen müsste konkret nachgewiesen werden, was aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren auf Fahrzeugpreise schwer belegbar ist.
Fazit
Auch wenn der Hitlergruß objektiv sittenwidrig ist, ist es rechtlich äußerst schwierig, auf Basis von § 826 BGB gegen Elon Musk vorzugehen. Der Nachweis von Vorsatz und Kausalität zwischen seinem Verhalten und einem wirtschaftlichen Schaden ist in der Praxis kaum zu führen. Käufer könnten moralische oder gesellschaftliche Maßnahmen (z. B. öffentliche Kritik oder Boykotte) ergreifen, rechtliche Ansprüche dürften jedoch nur in Ausnahmefällen durchsetzbar sein.
Damit bleibt nur die Möglichkeit, einen Widerruf des Kaufvertrags zu erklären, sollte man das Fahrzeug online erworben haben.
Denn: Wenn sich Fehler in der Widerrufsbelehrung finden, kann der Widerruf noch nach Ablauf der 14-Tage-Frist erklärt werden. Der Bundesgerichtshof verhandelt im Februar 2025 zu einer Widerrufsbelehrung beim Online-Autokauf. Mehr dazu hier:
BGH verhandelt zum Widerruf beim Online-Autokauf
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