Elternhaftung für illegales Filesharing im Internet - Was Sie wissen müssen

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In einer Zeit der Allgegenwärtigkeit des Internets bleiben auch Kinder und Jugendliche nicht von den Verlockungen des "vermeintlich" kostenlosen Angebots von Spielfilmen, Videospielen und Musiktiteln im Netz verschont.


Oftmals fehlt diesen jungen Internetnutzern jedoch das Bewusstsein für die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns. Für die Eltern können dann böse Überraschungen folgen, wenn im Briefkasten plötzlich eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings auftaucht.


Was ist Filesharing und warum ist es illegal?


Im Gegensatz zum Streaming, bei dem Dateien nur vorübergehend wiedergegeben werden, werden beim Filesharing Musik- oder Filmtitel aus dem Internet heruntergeladen und gleichzeitig anderen Nutzern zum Download angeboten. Dies stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Verletzung des Urheberrechts dar.


Die Frage der Elternhaftung


Die entscheidende Frage für viele Eltern: Haften sie für die Handlungen ihrer Kinder?

Obwohl die Elternhaftung für illegale Downloads von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt wird und es somit keine allgemeingültige Antwort gibt, müssen sich Eltern der wichtigsten Grundsätze und Pflichten bewusst sein:


  • Erziehungsauftrag: Eltern haben auch im Internet einen Erziehungsauftrag, der mit Aufsichts- und Aufklärungspflichten verbunden ist. Werden diese Pflichten vernachlässigt, können Eltern rechtlich haftbar gemacht werden.


  • Belehrungspflicht: Eltern sind zwar nicht dazu verpflichtet, das Internetverhalten ihrer minderjährigen Kinder ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung dauerhaft zu überwachen. Allerdings müssen sie ihre Kinder zumindest über die Rechtswidrigkeit von Internettauschbörsen und Filesharing aufklären und deren Nutzung untersagen. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kind kann helfen, diese Belehrungen nachweisbar festzuhalten.


  • Beurteilung bei volljährigen Kindern: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern regelmäßig keine besondere Aufsichtspflicht, solange keine konkreten Verdachtsmomente für ein illegales Verhalten bestehen. Erwachsene Kinder sind für ihr Tun in der Regel selbst verantwortlich.


In jedem Fall ist es für Eltern ratsam, die Nutzung des Internets durch ihre minderjährigen Kinder im Blick zu behalten und sie über die rechtlichen Konsequenzen von illegalem Filesharing aufzuklären und geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn sie Anlass zur Annahme haben, dass ihr Kind illegale Downloads durchführt. Damit können potenzielle rechtliche Probleme vermieden werden.


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