EN Storage GmbH: Schaden auf rund 90 Millionen Euro geschätzt

  • 2 Minuten Lesezeit

Nach derzeitigem Stand müssen die Anleger der EN Storage GmbH mit massiven finanziellen Verlusten rechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Schaden auf mindestens 90 Millionen Euro geschätzt. Ob und wieviel sie von ihrem Geld im Insolvenzverfahren wiedersehen werden, könne momentan noch nicht beantwortet werden. Mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahren wird Anfang Mai gerechnet.

Bis dahin liegt noch viel Arbeit vor dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Jetzt geht es darum, die Geschäftsvorgänge zu prüfen und im Idealfall aufzudecken, wohin die Anlegergelder geflossen sind. Denn die versprochenen Server zur Datenspeicherung wurden offensichtlich nicht oder nur zum geringen Teil angeschafft. „Mehr und mehr deutet sich ein neuer handfester Skandal am grauen Kapitalmarkt an“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. In diesem Zusammenhang ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts.

Denn die Zahlen, die die EN Storage GmbH vorgelegt hat und dafür gefeiert wurde, hatten offenbar mit der Realität nur wenig zu tun. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihnen hohe finanzielle Verluste drohen. Ein Teil des Schadens kann möglicherweise im Insolvenzverfahren kompensiert werden. „Allerdings muss abgewartet werden, wie ergiebig die Insolvenzmasse und damit auch die Insolvenzquote für die Anleger ist. Ein beträchtlicher Schaden wird dann vermutlich immer noch bleiben. Wenn das Insolvenzverfahren demnächst eröffnet werden sollte, können die Anleger aber ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Darüber hinaus können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen, um ihre Verluste weiter zu minimieren. Forderungen können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler entstanden sein. „Die Berater und Vermittler können in der Haftung stehen, wenn die die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten haben. Erfahrungsgemäß ist dies häufig der Fall“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Außerdem hätten die Vermittler auch die wirtschaftliche Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen. Sind sie diesen Pflichten nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema