Endlich: OLG-Hammer-Sensationsurteil in Sachen VW-Abgasskandal. OLG Köln als erstes Gericht gegen VW

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Das ist das Urteil, auf das alle abgasgeschädigten Verbraucher gewartet haben. Endlich konnte VW nicht mehr verhindern, dass ein Oberlandesgericht in Deutschland eine wegweisende Entscheidung trifft.

Das Oberlandesgericht Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht zur Rücknahme eines VW Eos verurteilt, in dem eine Betrugssoftware verbaut ist. Folge ist, dass der Schummel-Diesel zurückgenommen werden muss und der vom VW-Konzern betrogene Pkw-Eigentümer den Kaufpreis abzüglich der gezogenen Nutzungen zurückerstattet bekommt. Schon viele Monate wird hierauf gewartet.

Bisher kam es nicht zu oberlandesgerichtlichen Entscheidungen, da der VW-Konzern diese letztendlich mit viel Geld verhindert hat. Immer, wenn kritische Stimmen bei Gericht aufkamen, brachte dies den VW-Konzern auf den Plan. VW hat dann mit allen Mitteln versucht, die anstehenden oberlandesgerichtlichen Urteile zu verhindern. Dies geht teilweise soweit, dass den betroffenen Verbrauchern schlicht und einfach der volle Kaufpreis ohne Abzug von Nutzungen bezahlt wurde oder aber sogar der Kaufpreis bezahlt wurde und der PKW beim betrogenen Kunden belassen wurde. Wer kann an dieser Stelle den Geschädigten verdenken, wenn sie auf solche Angebote eingehen? In dem hier vorliegenden Verfahren hat VW wohl schlicht und einfach aufgrund der Masse der Verfahren die anstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln übersehen und ist nicht eingeschritten.

Fakt ist, dass nun immer mehr und mehr ein Vorgehen gegen VW, egal ob vor oder nach durchgeführtem Software Update, nicht nur sinnvoll, sondern extrem ratsam ist, da es in nahezu 100 % der Fälle zu einer Rückabwicklung kommt und die Betroffenen und betrogenen Fahrzeugbesitzer auf diese Art und Weise ihren Schummel-Diesel loswerden können.

Dies verspricht die Möglichkeit für alle betrogenen VW-Kunden, nun endlich ihre Rechte gegen den VW-Konzern durchzusetzen und den Fahrzeugkauf rückabzuwickeln.

Die Zeit ist reif!

Die Urteile gegen die VW AG häufen sich. Im Grundsatz hat sich der Wind gedreht und die Gerichte haben eingesehen, dass sie die Verbraucher stärker schützen müssen. Wer jetzt nicht gegen die VW AG, egal ob mit oder ohne Software-Update, vorgeht, geht ein großes Risiko ein, seine Rechte und Chancen aufgrund der kommenden Verjährung endgültig zu verlieren.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahr 2018! Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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