Energiekrise: Gesetzesreform bringt Schutz für Verbraucher!

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Kurz vor Weihnachten wurde über 1 Mio. Haushalten unerwartet die Stromlieferung durch einen Billig-Stromanbieter eingestellt. Wie schon in unserem letzten Beitrag ausgeführt wurde, werden die Kündigungen von der Verbraucherschutzzentrale als rechtswidrig angesehen. Nun folgte die Reaktion der Politik auf diese Energiekrise:



„Wir dürfen die Verbraucher nicht nochmal so im Regen stehen lassen.“ –

Oliver Krischer (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium



Aufgrund der massiven Preiserhöhung beim Strom und Gas, mussten Billig-Strom- und Gasanbieter teuer Gas und Strom einkaufen, was sich bei den billigen Tarifen wirtschaftlich für die Anbieter nicht lohnt. Es folgten reihenweise Kündigungen und die Strom- und Gasversorgung wurde innerhalb weniger Wochen eingestellt. Die Verbraucher fielen dann in die sogenannte Grundversorgung. Die Grundversorger mussten aufgrund des massiven Anstieges an Kunden teuren Strom einkaufen und wälzten diese Kosten auf die Neukunden ab. Es entstanden Tarife für Bestandskunden und Neukunden, wobei Neukunden teilweise mehr als das Doppelte bezahlen mussten.

Die Politik reagierte nun auf diese Entwicklung und plant eine Gesetzesreform des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Hürden für einen Lieferstopp sollen erhöht werden, damit eine so verbraucherschädliche Geschäftspraxis in Zukunft keine Chance mehr hat.

Konkret gibt es Vorschläge, dass eine Kündigung des Strom- und Gasvertrages mehrere Monate im Voraus angekündigt werden muss. Der Stadtwerkeverband VKU hält hierfür eine Frist von 3 Monaten für angemessen, damit Verbraucher sich in dieser Zeit nach einem anderen Stromanbieter umschauen können.

Zudem soll eine Tarifsplittung in Neu- und Bestandskunden beim Grundversorger vermieden werden. Die gesplitteten Tarife seien laut der Verbraucherzentrale rechtlich unzulässig und nicht nachvollziehbar. Zusätzliche Kosten dürften nicht auf Neukunden abgewälzt werden.

Insofern sollen im Gesetz Tarife für eine Ersatzversorgung geschaffen werden, welche auf der einen Seite die Beschaffungskosten des Stroms berücksichtigen, aber auch den Interessen der Verbraucher Rechnung tragen. Der Tarif für Neukunden soll sich nicht von dem der Bestandskunden unterscheiden.

Damit solchen unseriösen Anbietern direkt im Vorhinein der Hahn abgedreht werden kann, sollen solche Anbieter mit Missbrauchsabsicht gefiltert werden, dass für die Verbraucher erst gar keine negativen Folgen entstehen können.

Durch eine Gesetzesreform kann natürlich nur ein Missbrauch in Zukunft vorgebeugt werden; die jetzt schon ausgesprochenen Kündigungen können durch eine Gesetzesänderungen nicht rückgängig gemacht werden. Sollten Sie von einer Kündigung Ihres Strom- und Gasvertrages betroffen sein, können Sie in diesem Beitrag nachlesen, wie Sie Schadensersatz fordern können.


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Foto(s): ©Mediteraneo - stock.adobe.com


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