Stromvertrag gekündigt: Jetzt Geld zurück bekommen!

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Kurz vor Weihnachten liegt die Kündigung vom Stromanbieter im Briefkasten. Das ist ein wahrer Albtraum so kurz vor Weihnachten. Dieser Albtraum hat sich leider im vergangenen Jahr für Hunderttausend Deutsche bewahrheitet. Der Discount-Stromanbieter Stromio hat zum 21.12.2021 seine Kunden gekündigt. Ebenso haben die Anbieter gas.de, Grünwelt Energie und Immergrün schon im letzten Quartal von 2021 ihren Kundenstamm gekündigt. Sie sind auch betroffen? Wieso Sie gekündigt wurden und was Sie jetzt tun müssen, wird Ihnen nun aufgezeigt.


Grund der Kündigung

Doch wieso sind Sie nun gekündigt worden? Stromio nennt als Grund die "historisch einmalige Preisentwicklung im Strommarkt, die Ereignisse und ihre Folgen seien nicht vorauszusehen gewesen". Tatsächlich sind die Strompreise in letzter Zeit extrem gestiegen. Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen läuft die Wirtschaft nach der Corona-Krise langsam wieder an, insgesamt steigt dadurch wieder die Nachfrage nach Strom. Gegenläufig dazu gab es aber im vergangenen Jahr wenig Wind und zu viele bewölkte Tage, sodass weniger Strom produziert werden konnte.

Die Discount-Stromanbieter verfolgen eine eher kurzfristige Einkaufsstrategie und konnten deshalb in den letzten Jahren von den niedrigen Strompreisen profitieren. Nun müssten sie allerdings den teureren Strom einkaufen und das lohnt sich rein wirtschaftlich mit den günstigen Tarifen nicht. Etablierte Stromanbieter hingegen haben langfristige Lieferverträge und sind deshalb wirtschaftlich nicht so stark betroffen. 

Insgesamt haben 39 (Discount-)Energielieferanten eine Beendigung der Belieferung mit Strom angekündigt oder bereits vollzogen.


Dürfen die das überhaupt?

Natürlich tut sich dann direkt die Frage auf, ob ein Stromanbieter denn einfach so kündigen darf, wenn es ihm zu teuer wird. Deshalb haben Verbraucherschützer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Das Risiko, dass die Strompreise steigen, darf nicht einfach auf den Verbraucher abgewälzt werden. Es gehört zum unternehmerischen Risiko, dass Preise steigen, weshalb die Anbieter an den Vertrag gebunden werden müssen.


Sitze ich nun im Dunkeln?

Stromio hat seine Kunden bis zum 21.12.2021 beliefert. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Betroffenen ab dem 22.12.2021 im Dunkeln sitzen müssen. Sie werden dann von dem jeweiligen Grundversorger der Region beliefert und es kommt automatisch ein Vertrag mit dem jeweiligen Grundversorger zustande. Dann ist ja alles nur halb so schlimm, oder?

Die Tarife der Grundversorger sind im Regelfall wesentlich teurer als die der Discount-Stromanbieter. Insbesondere durch die besondere Situation, dass auf einmal hunderttausend Kunden der Discount-Stromanbieter vom Grundversorger beliefert werden müssen, stellt diese wiederum vor eine große Herausforderung. Es muss zusätzlich Strom eingekauft werden, der aktuell extrem teuer ist. Dieser Preisanstieg wird auf die Neukunden abgewälzt, indem es verschiedene Tarife für Bestandskunden und Neukunden gibt. Dabei kostet die Kilowattstunde im Tarif für Neukunden teilweise das Vierfache im Vergleich zu Bestandskunden.


Was tun?


1. Zahlungen einstellen

Zunächst sollten Sie sämtliche Zahlungen an den Discount-Stromanbieter einstellen. Alle offenen Beträge werden in einer Schlussabrechnung vom Stromanbieter zusammengefasst und spätestens sechs Wochen nach dem Kündigungstermin an Sie versandt.


2. Zählerstand ablesen

Anschließend sollten Sie Ihren Zählerstand ablesen und diesen sowohl dem Discount-Stromanbieter und dem Grundversorger mitteilen. Hintergrund ist der, dass Sie so möglichst viele Kilowattstunden über den alten, günstigeren Vertrag abrechnen können.


3. Weiterlieferung einfordern

Zudem sollten Sie sich an den Discount-Stromanbieter wenden und die Weiterbelieferung Ihres Haushaltes mit Strom verlangen. Sie sollten hierbei jedoch auf Ihre Vertragslaufzeit und die Preisgarantie im Vertrag achten. Sollte die Vertragslaufzeit sowieso bald ablaufen, lohnt sich eine Forderung der Weiterbelieferung eventuell nicht.


4. Schadensersatz fordern!

Oftmals wird der Anbieter Ihnen mitteilen, dass eine Weiterbelieferung nicht möglich ist. Dann sollten Sie im Anschluss unbedingt Schadensersatz von Ihm fordern. Auch wenn Sie keine Weiterbelieferung eingefordert haben, sollten Sie unbedingt einen Schadensersatz fordern. Dieser wird kommt folgendermaßen zustande: Die Differenz des Preises Ihres bisherigen Stromtarifs und dem des Grundversorgers ist Ihr Schaden. Sie sollten Ihr Recht unbedingt einfordern!

Hierfür gibt es ein Musterschreiben auf der Website des Verbraucherschutzes. Sollten Sie mit diesem Schreiben keinen Erfolg haben, so können Sie sich telefonisch kostenlos an die “Schlichtungsstelle Energie” mit Sitz in Berlin wenden.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie Ihr Recht selbstverständlich auch über einen Anwalt einklagen.


Lohnt sich ein Anbieterwechsel?

Nun sind Sie in der Grundversorgung gelandet und die ist bekanntermaßen teurer als die meisten Stromanbieter. Beim Grundversorger in Leipzig stieg der Preis am 01.01.2022 von 29,37ct/kWh auf 76,24ct/kWh an. Da ist es naheliegend, dass man sich direkt nach einem anderen Anbieter umschaut.

Den Tarif mit dem Grundversorger können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Aber Vorsicht vor unseriösen Anbietern: Da gerade sehr viele Leute auf der Suche nach neuen Stromanbietern sind, treiben sich auch viele Betrüger herum. 

Zudem sollten Sie bei den Vertragsbedingungen zweimal nachlesen: Die meisten Stromanbieter binden Sie als Kunde mindestens ein Jahr an sich und Sie können sich dann erst im Jahre 2023 wieder nach einem anderen Anbieter umschauen. Sollte der Strompreis im Laufe des Jahres 2022 wieder sinken, können Sie von dieser Senkung dann nicht profitieren und bezahlen immer noch den teuren Preis.

Da der Strom aktuell so teuer ist, gibt es bei den Preisen zwischen Grundversorger und Stromanbieter kaum einen Unterschied. Man könnte also auch erstmal abwarten, wie sich die Strompreise entwickeln, anstatt sich für mindestens ein Jahr an einen Anbieter zu binden, der nur wenige Cent günstiger ist als der Grundversorger ist.


Das Verhalten der Discount-Stromanbieter sollten Sie auf keinen Fall einfach so hinnehmen. Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz, den Sie unbedingt geltend machen sollten.


Vor Schulden kann man sich nicht verstecken!

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Foto(s): ©ronstick - stock.adobe.com


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