Stromkunden/Gaskunden müssen Preiserhöhung bei Preisgarantie nicht akzeptieren

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Gas und Strom sind teuer. Die Kosten steigen immer weiter und die Kunden leiden darunter. Doch die Kunden müssen Preiserhöhungen bei Vorliegen einer Preisgarantie nicht akzeptieren!

Unzulässige Preiserhöhung

So wollte ExtraEnergie die steigenden Kosten für die Beschaffung von Strom und Gas an die Verbraucher umlegen. Daher hatte es Preiserhöhungen gegenüber den Kunden angekündigt. Diese Preiserhöhung sollte trotz eingeschränkter Preisgarantie gelten. Eine eingeschränkte Preisgarantie regelt, dass Preisänderungen nur bei steigenden Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig sind, aber nicht bei steigenden Energiebeschaffungskosten. Begründet wurden die Preiserhöhungen aber mit den steigenden Beschaffungskosten und dem Vorliegen einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Das sah die Verbraucherzentrale NRW anders und hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim LG Düsseldorf eingereicht.

Das LG Düsseldorf (Urteil vom 26.08.2022, Az. 12 O 247/22) entschied, dass eine Umlegung der steigenden Kosten auf die Kunden nicht zulässig ist, wenn eine Preisgarantie besteht. Eine Preisgarantie verbietet ja gerade eine Preiserhöhung.

Kundentipps

Es handelt sich um ein positives Urteil für die Kunden mit einem deutlichem Signal! Kunden sollten nun Widerspruch gegen die Preiserhöhungen und die Änderungen der AGB einlegen und die Weiterlieferung verlangen. 

Zudem sollten Sie auch die Zählerstände ablesen. Dann können Sie bei der nächsten Rechnung schauen, welcher Preis zugrunde gelegt wurde.

Beratung von Dr. Krieg & Kollegen

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