Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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Wissen Sie, was in Ihrer Personalakte steht? Schauen Sie mal rein, wenn Sie eine Abmahnung finden, ist das möglicherweise ein Fall für den Arbeitsrechtler. Abmahnungen sind nicht schön und können Ihnen sogar bei der Karriere im Wege stehen – darum sollten Sie aufräumen.

Möglicherweise ist die Abmahnung nicht korrekt. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte haben.

  1. Im ersten Fall hat die Abmahnung ihre Wirkung verloren, weil Sie inzwischen in einen anderen Arbeitsbereich versetzt wurden.
  2. Ist es eine falsche oder gesetzeswidrige Abmahnung, hat sie nichts in Ihrer Personalakte verloren.
  3. Liegt die Abmahnung so lange zurück, dass sie verjährt ist, sollte sie schon lange aus der Personalakte verschwunden sein.
  4. Sie haben sich seit der letzten Abmahnung vorbildlich verhalten, es liegt also kein weiteres Fehlverhalten vor, dann gibt es keinen Grund, dass die Abmahnung in der Personalakte verbleibt.

Rechtsanwalt Uwe Lehr ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und empfiehlt zuerst: „Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie um die Entfernung der Abmahnung.“

Ihr Arbeitgeber ist nicht bereit, die Mahnung zu entfernen? Dann können Sie eine arbeitsgerichtliche Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben. Sie haben dann Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies kann schon ausreichen, um eine Abmahnung rückgängig zu machen.

Sie haben gute Chancen mit einer Klage auf Entfernung einer Abmahnung. Fragen Sie einen Anwalt!


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