Familienheim vererben oder verschenken? Rechtsanwalt erklärt!

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Sind Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, das Ihr Zuhause ist? Möchten Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Immobilie ohne steuerliche Belastung an eine vertraute Person übertragen können? Vielleicht stellen Sie sich die Frage, welche Option sich als vorteilhafter erweist: das Familienerbe zu vererben oder zu verschenken?

In diesem Beitrag werde ich diese Fragen im Detail beantworten und Ihnen umfassende Informationen zu den Themen Familienheim, Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Verfügung stellen.

Durch sorgfältige Planung der Übertragung oder Vererbung Ihrer Wohnimmobilie können Sie sicherstellen, dass entweder überhaupt keine Steuern anfallen oder diese auf ein Minimum reduziert werden. Der Staat hat spezielle Regelungen für das Familienheim geschaffen, die es ermöglichen, es steuerfrei oder zumindest mit erheblicher Steuerermäßigung zu übertragen. Ich werde Ihnen im Folgenden konkret erläutern, wie das funktioniert.

Für viele Familien stellen Immobilien den größten Teil ihres Vermögens dar. Dies wird insbesondere im Erbfall deutlich, da hier auch das Finanzamt seine Ansprüche geltend machen kann. Diese Steuerforderungen können rasch zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden, die oft dazu führt, dass ein Kredit aufgenommen werden muss oder sogar das Haus verkauft werden muss.

Um sicherzustellen, dass die Immobilie in der Familie erhalten bleibt, besteht die Möglichkeit, sie als sogenanntes "Familienheim" an Familienmitglieder zu übertragen. Auf diese Weise können Sie Steuern sparen. Dies ist sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall möglich. Ein wichtiger Vorteil, der auf den ersten Blick möglicherweise nicht sofort ins Auge fällt, ist, dass die allgemeinen Freibeträge für Schenkungs- und Erbschaftssteuer hierdurch nicht berührt werden. Was das konkret bedeutet, ist, dass Sie zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Freibeträgen weitere Freibeträge nutzen können, was besonders wichtig ist, da die Immobilienpreise erheblich gestiegen sind.

Was genau macht eine Immobilie zu einem "Familienheim"? Um dies zu klären, betrachten wir die Sichtweise eines Finanzbeamten. Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird ein Familienheim als ein Wohnhaus definiert, das von einer Person als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Wenn dieses Haus an den Ehepartner oder enge Verwandte wie Kinder vererbt oder verschenkt wird, gibt es einen Steuervorteil in Bezug auf die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Damit diese Steuerregelung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Familienheim muss von der Person, die es erbt oder geschenkt bekommt, selbst bewohnt werden.
  • Sie muss schnell in das Familienheim einziehen und für eine längere Zeit dort wohnen bleiben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen rückwirkend aufgehoben werden kann, was ich als die "Nachspielzeit" des Finanzamts bezeichne. Die Steuerbefreiung entfällt beispielsweise, wenn das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Natürlich gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn zwingende Gründe für einen Auszug vorliegen. In solchen Fällen bleibt der Steuervorteil bestehen.

Dieser Aspekt der "Nachspielzeit" des Finanzamts führt uns auch zur Antwort auf die anfangs gestellte Frage: Soll ich meine Immobilie verschenken oder vererben?

Der Nachsteuervorbehalt, der im Erbfall gilt, entfällt bei einer Übertragung des Familienheims auf den Ehe- oder Lebenspartner zu Lebzeiten. Dadurch entfällt die Frist von 10 Jahren, innerhalb derer die Immobilie selbst genutzt werden muss.

Wichtig: Die Übertragung des Familienheims auf Kinder und Enkelkinder ist durch Schenkung nicht von der Steuer befreit. Hier ist ein klar formuliertes Testament für den Erbfall die bessere Option. Ich habe in verschiedenen Videos zum Thema Nießbrauch bei Grundstücken erläutert, wie Sie in dieser Situation vorgehen können. Den Link dazu finden Sie in den Shownotes.

Der größte Fehler, den Sie bei der Übertragung des Familienheims machen können, ist eine unklare Zuordnung.

Wenn Ihr Testament oder Ihr Erbvertrag nicht eindeutig formuliert ist, können vage Formulierungen zu Streitigkeiten führen. Es ist daher wichtig, klare und eindeutige Anweisungen zur Aufteilung des Erbes zwischen den Erben festzulegen. Ebenso wichtig ist es, alle möglichen Pflichtteilsansprüche sorgfältig zu berücksichtigen, um Konflikte zu vermeiden und Ihre Steuerstrategie erfolgreich umzusetzen. Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen, hinterlassen Sie gerne einen Kommentar. Die Testamentsvollstreckung kann beispielsweise eine sinnvolle Maßnahme sein.

Denken Sie bereits frühzeitig darüber nach, wie Sie Ihre zukünftige finanzielle Planung gestalten möchten. Dies betrifft auch die Frage, ob Sie bei der Übertragung von Immobilien von Steuerbefreiungen profitieren können.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung Ihres Testaments, Schenkungs- oder Erbvertrags, um das Familienheim steuerfrei zu übertragen? Wir können Ihnen auch bei der Einreichung der Steuererklärung für Schenkungen oder Erbschaften gegenüber dem Finanzamt behilflich sein.

Ihr Hartmut Göddecke.


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