Erbschaftsabwicklung in Spanien leicht gemacht

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Im Jahre 2019 haben sich in Spanien Erleichterungen bei der Abwicklung von Erbschaft nicht Nichtansässiger ergeben, die eine beschleunigte Abwicklung der Erbschaft in Spanien ermöglichen und den Vorgang preiswerter machen.

Aktuell 2019-2020:

Elektronische Erbschaftssteuererklärung in Spanien ist jetzt möglich, damit kann eine Erbschaftsabwicklung um 2 Wochen schneller abgewickelt werden.

Beispiel: 

Ihr Onkel lebte in Deutschland und hatte eine Ferienimmobilie auf Gran Canaria. Sie leben in Berlin und wurden als Alleinerbin eingesetzt.

Sie haben keine Zeit nach Gran Canaria zu reisen, noch haben Sie die notwendigen Spanischkenntnisse und noch weniger entsprechende Rechtskenntnisse, um die Erbschaft abzuwickeln.

Sie erteilen uns den Auftrag zur Erbschaftsabwicklung und in ca. 6 Wochen sind Sie im Grundbuch von Gran Canaria als Eigentümerin eingetragen.

Steuertipp:

Seit dem 01.01.2019 ist bei einer Erbschaft vom Onkel auf Gran Canaria eine Steuervergünstigung von 99,9 % gegeben, dies gilt auch für Nichtsteueransässige.

Seit dem 1.1.2020 wurden die Freibeträge und die Steuervergünstigung auf Gran Canaria limitiert, ab einer Steuerzahllast von 55.000 Euro. Hierzu beraten wir Sie gerne auf Gran Canaria oder auch telefonisch.

Die Erbschaftsabwicklung ist komplex. 

Folgende Verfahrensschritte werden von uns abgewickelt.

  1. Testamentsregisterabfrage
  2. Einholung der Versicherungsauskunft
  3. Einholung der Bankauskunft
  4. Beantragung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer
  5. Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme, die in Spanien Pflicht ist, um in das Grundbuch zu gelangen.
  6. Erbschaftssteuererklärung vor Ort in Spanien
  7. Ummeldungen von allen Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Grundsteuer etc.) auf Ihren Namen.

Auch nach der Erbschaftsabwicklung bieten wir Ihnen die langfristige und dauerhafte steuerliche Betreuung in Spanien oder auch die vollständige Immobilienverkaufsabwicklung, wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten. Hier suchen wir die Käufer, erstellen den Verkaufsvertrag, erstellen alle notwendigen Steuererklärungen in Spanien und auf Wunsch auch in Deutschland.

Für die Erbschaftsabwicklung in Spanien, benötigen Sie im Original

  • internationale Sterbeurkunde
  • spanisches Testament oder europäisches Nachlasszeugnis
  • Anwaltsvollmacht, die wir Ihnen zweisprachig vorbereiten
  • Kaufurkunde der Immobilie in Spanien und Grundsteuerzahlbeleg

Nutzen Sie unseren Service für die Erbschaftsabwicklung mit 23-jähriger Praxiserfahrung in Spanien, insbesondere auf Mallorca, Ibiza, Barcelona, Costa Brava, Madrid, Valencia, Alicante, und auf den Kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura.

Unser Service

Erbschaftsabwicklung spanienweit, ohne Anwesenheit der Erben und mit einer Abwicklungszeit von 6 Wochen. Unser Team spricht deutsch. Wir verfügen über Kanzleien in Deutschland und Spanien, sodass Sie stets einen kompetenten Ansprechpartner haben.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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