Spanische SL (GmbH) mit Immobilie in der Erbschaftsabwicklung in Spanien

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Erbschaft von SL Geschaeftsanteilen mit Immobilienvermoegen


Nicht selten kommt es in Spanien vor, dass eine Immobilie auf Mallorca oder Teneriffa, oder dem Festland Spaniens mit einer spanischen GmbH (SL) gehalten wird.

Der Inhaber der SL Geschaeftsanteile verstirbt und es ist die Erbschaft abzuwickeln.

Die Erbschaftsabwicklung in Spanien ist komplex und von Steuerberatern und Rechtsanwaelten zu begleiten, allesamt in unserem Legalium Team. Wir bieten fachliche internationale Kompetenz im deutschen und spanischen Recht.

Der Ablauf ist der Folgende

  1. Handelregisterabfrage
  2. Sollten die Bilanzen der letzten Jahre nicht hinterlegt sein, ist das Handelsregister gesperrt.
  3. Sollte der Verstorbene auch Geschaeftsfuehrer sein, ist die SL handlungsunfaehig.
  4. Notwendige Unterlagen
     a. Gruendungsurkunde der SL

b. letzte Bilanz und Koerperschaftssteuererklaerung

c. internationale Sterbeurkunde
 d. Erbschein mit Apostille

e. Vollmacht der Erben.

 Unser Leistungen erfassen die vollstaendige Erbschaftsabwicklung in Spanien mit Eintragung der Erben als Geschaeftsfuehrer und Entsperrung des Handelsregister mit Bilanzhinterlegung und Koerperschaftssteuermeldungen.
 Auf Wunsch pruefen wir nach der Erbschaftsabwicklung, ob die spanische SL aufgeloest werden kann, was in der Regel zu empfehlen ist, wenn die Steuerkostensimulation es zulaesst. Der Grund ist, dass die deutschen Finanzbehoerde die spanischen inaktiven Vermoegenshaltungsgesellschaften grundsaetzlich nicht dulden, bzw eine verdeckte Gewinnausschuettung bei der Eigennutzung der Immobilie sehen. Zudem gibt es weitere erhebliche Steuernachteile beim Verkauf der Immobilie in Spanien.
Die spanische SL ist heutzutage zur Vermoegenshaltung im Normalfall obsolet und nicht mehr anzuwenden, da die Erbschaftssteuer auf Mallorca zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern abgeschafft wurde, und auf Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria 99.9% Steuerverguenstigung besteht.



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