Erdrutsch-Entscheidung des VW-Vorstands im VW-Abgasskandal

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Endlich wird es für VW-Abgasskandal-Geschädigte ähnlich wie in den USA möglich sein, die ihnen zustehenden Rechte gegenüber dem VW-Konzern durchzusetzen.

Der VW-Konzern hat am 13.6.2018 ein von der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesprochenes Bußgeld in Höhe von 1 Milliarde € akzeptiert und hiermit anerkannt, verantwortlich für den millionenfachen Betrug am Kunden und Verbrauchern zu sein. 

Egal ob das Software-Update durchgeführt wurde oder nicht, ist der Weg nun frei um sich von dem unliebsamen Diesel-Pkw zu trennen. 

Der VW-Konzern kann nun nicht mehr behaupten, dass kein Mangel vorliegt und hierfür nicht verantwortlich zu sein. 

Jeglicher gegenteiliger Argumentation ist der Weg abgeschnitten!

Wer nun nicht aufsteht und das ihm zustehende Recht als betrogener Kunde einfordert, kann sich im Nachgang nicht beschweren, dass im Ausland wie in den USA andere Rechte gelten als in Deutschland.

VW hat sich mit der abgegebenen Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig ergeben und eingesehen, dass sie die Rechte und Ansprüche ihrer Kunden akzeptieren müssen. Allerdings gilt, dass diese Rechte nur noch sechs Monate durchsetzbar sind. Die Verjährung tritt spätestens zum 31.12.2018 ein.

Noch nie war es so einfach Schadensersatz und Wiedergutmachung vom VW-Konzern einzufordern.

Klar ist, dass nun ein Vorgehen gegen VW, egal ob vor oder nach durchgeführtem Software-Update, nicht nur sinnvoll, sondern extrem ratsam ist, da es nun zu einer Rückabwicklung kommen muss und die betroffenen und betrogenen Fahrzeugbesitzer auf diese Art und Weise ihren Schummel-Diesel loswerden können.

VW-Kunden können nun endlich ihre Rechte gegen den VW-Konzern durchzusetzen und den Fahrzeugkauf rückabzuwickeln.

Die Zeit ist reif!

Wer jetzt nicht gegen die VW AG, egal ob mit oder ohne Software-Update, vorgeht, geht ein großes Risiko ein, seine Rechte und Chancen aufgrund der kommenden Verjährung endgültig zu verlieren.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. 

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahr 2018! Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigter und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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