Dammbruch Entscheidung im BMW Abgasskandal

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Oldenburg Az. 3 U2994/21 hat im einen von der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München Verfahren entschieden, dass der Rechtsstreit gegen die bayerische Motorenwerke AG bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits 10,100/21 auszusetzen ist, da die Sache vorgreiflich ist. 

Das Gericht ist zwar der Meinung das nach aktueller Rechtslage die Klage abzuweisen wäre jedoch sieht das Gericht die Schlussanträge des Generalanwalts Santos beim EuGH mit dem Ergebnis, dass die Interessen eines individuellen Erwerbers eines Kraftfahrzeugs zu schützen sind, insbesondere das Interesse, kein Fahrzeug zu erwerben, dass mit einer unzulässigen Abschaltung Vorrichtung hinsichtlich der Immissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5/6) und über den Zugang zur Reparatur – und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, in geänderter Fassung, ausgestattet ist. Damit kommt – je nach Entscheidung des EuGH – im vorliegenden Fall ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 gegen die BMW AG in Betracht.


Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich im Diesel-Abgasskandal am 14. Juli 2022 klar gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) positioniert: das Thermofenster ist nach Auffassung des EuGH eine unzulässige Abschalteinrichtung und damit

Abschalteinrichtungen sind nach Auffassung des EuGH nur in Ausnahmefällen zulässig, um Motoren vor Beschädigung oder vor Unfällen zu schützen, um den sicheren Betrieb während der Fahrt zu gewährleisten. Ein Schutz vor langfristigem Verschleiß stellt nach Auffassung des EuGH – entgegen der Behauptungen der Fahrzeughersteller – keine zulässige Ausnahme dar. Das Thermofenster ist somit unter normalen europäischen Betriebsbedingungen nach Auffassung des EuGH eine unzulässige Abschalteinrichtung .

Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden in der Zwischenzeit deutlich für die Verbraucher. 

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher die gegen die Autokonzerne Vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherung Vertrag bei Kaufvertrag Abschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 10.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Klamert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten