Erfolgreicher Widerstand gegen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen: Hotelbetrieb muss Soforthilfe nicht zurückzahlen
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Verwaltungsgericht Stuttgart erklärt Rückforderungsbescheid der L-Bank für rechtswidrig – Erfolgsaussichten für Unternehmen und Selbstständige steigen.
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat einen wichtigen Sieg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart errungen. In einem Musterverfahren gegen die L-Bank Baden-Württemberg entschied das Gericht, dass ein Hotelier die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen muss. Der Rückforderungsbescheid wurde als rechtswidrig eingestuft.
Was bedeutet das Urteil für Unternehmen und Selbstständige?
Dieses Urteil gibt Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen, die einen Rückerstattungsbescheid erhalten haben, Hoffnung. Es zeigt, dass sich ein Widerspruch gegen die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen lohnen kann. Viele Betriebe in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus und Kultur sehen sich mit solchen Bescheiden konfrontiert und fürchten um ihre finanzielle Existenz.
Hintergrund der Rückforderungen
In den letzten Monaten wurden Tausende Rückforderungsbescheide von der L-Bank an Unternehmen verschickt. Diese fordert Zuschüsse, die ursprünglich als nicht rückzahlbare Unterstützung in der Corona-Pandemie gewährt wurden, zurück. Besonders kleine Unternehmen und Soloselbstständige trifft dies hart. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertritt zahlreiche betroffene Mandanten und konnte nun einen weiteren entscheidenden Erfolg vor Gericht erzielen. Bereits im Juli 2024 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg mehreren Klägern Recht gegeben, die sich gegen die Rückzahlung der Soforthilfen gewehrt haben.
Warum sollten Sie gegen einen Rückforderungsbescheid vorgehen?
Das aktuelle Urteil zeigt, dass die Rückforderung in vielen Fällen unrechtmäßig sein kann. Unternehmen und Selbstständige, die zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe aufgefordert werden, haben gute Chancen, sich erfolgreich dagegen zu wehren. Die Soforthilfen wurden als unbürokratische Zuschüsse zur Überbrückung wirtschaftlicher Notlagen in der Pandemie gewährt. Der Versuch, diese nachträglich als Darlehen umzudeuten, widerspricht den ursprünglichen Zusagen.
Was können Betroffene jetzt tun?
Unternehmen und Selbstständige, die einen Rückerstattungsbescheid erhalten haben, sollten rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg haben. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet hierzu eine kostenlose Erstberatung an, um die Erfolgsaussichten von rechtlichen Maßnahmen zu bewerten.
Fazit: Erfolgreicher Widerstand gegen unrechtmäßige Rückforderungen!
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart stärkt die Position von Unternehmen und Selbstständigen, die in der Corona-Krise auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte unterstützt Betroffene dabei, sich gegen unrechtmäßige Forderungen zu wehren und ihre Rechte durchzusetzen.

- Ihre Ansprechpartnerinnen: Christina Oberdorfer Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Team Corona
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