Erfundener Eigenbedarf kann teuer werden

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Wenn ein Vermieter Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung vortäuscht, muss er dem Mieter auch dann Schadensersatz zahlen, wenn der Mieter infolge der Täuschung der Kündigung zugestimmt hat.

Entscheidend ist, ob der Mieter von einem berechtigten Interesse des Vermieters ausgegangen ist und auch ausgehen durfte. So hat es der BGH entschieden. Räumt der Mieter unter diesen Umständen von sich aus die gemietete Wohnung, beruht die Räumung infolge der Täuschung nicht auf einem freiwilligen Entschluss.

Tipp daher: Nur wenn ein echter Eigenbedarf vorliegt, kann gekündigt werden.


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