Erhöhung des Strompreises? So nutzen Sie Ihr Wissen!

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Derzeit sind viele Bewohner Deutschlands von Strompreiserhöhungen betroffen, jedoch ist nicht jede Preiserhöhung rechtmäßig.

Energieverträge müssen vor allem leicht und verständlich sein sowie Angaben über geltende Preise, Preisanpassungen und Kündigungsfrist enthalten. Eine leicht verständliche Zusammenfassung der Vertragsbedingungen muss Ihnen nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. 

Energieversorger sind verpflichtet den Kunden rechtzeitig über Änderungen der Vertragskonditionen zu unterrichten. Dies sollte in jedem Fall vor Ablauf der Abrechnungsperiode geschehen. 

Die Pflicht des Energieversorgers besteht darin, die Verbraucher über anstehende Preisänderungen spätestens einen Monat vor dem Eintritt der Änderung zu unterrichten. Wichtig dabei ist es die Änderungen unmittelbar sowie auf einfache und verständliche Weise an den Kunden zu übermitteln. Sämtliche bisherigen und neuen Preisbestandteile müssen dem Kunden gegenüber transparent dargestellt  werden. Ein einfacher Hinweis zu gestiegenen Energiekosten reicht in dem Fall nicht aus.

Sie sind mit den Vertragsänderungen Ihres Energieversorgers nicht zufrieden? Keine Sorge! Ihr Recht besteht darin den Vertrag ohne Einhaltung jeglicher Fristen oder gesondertes Entgelt bis zum Eintritt der Preiserhöhung zu kündigen.

Selbstverständlich können Sie auch Widerspruch gegen die Preiserhöhung Ihres Energieversorgers einlegen. 

Im Zweifel der rechtlichen Wirksamkeit der Preiserhöhung Ihres Energieversorgers sollte eine anwaltliche Beratung eines Rechtsanwalts für Energierecht in Anspruch genommen werden.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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