Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer und ehemaligen CEO der Alno AG

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Am 17. Mai 2018 berichtete das Manager Magazin über laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts des Betruges gegen den aktuellen Geschäftsführer der Alno AG, Andreas Sandmann, und den ehemaligen CEO, Christian Brenner. Die Canon Deutschland Business Services GmbH, eine Tochter des japanischen Kameraherstellers, habe die Beschuldigungen gegen beide Verantwortlichen erhoben. 

Hintergrund sei ein langfristiger Vertrag zwischen der Alno AG und der Canon Deutschland, für den jährlich Kosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro anfielen. Die Alno AG habe den Vertrag gekündigt und weitere Zahlungen verweigert. In der erfolgreichen Klage der Canon Deutschland sei der Alno AG eine noch ausstehende Summe von 3 Mio. Euro in Rechnung gestellt worden. Das Manager Magazin berichtet unter Berufung auf Insiderinformationen, dass die Alno AG der Canon Deutschland eine Woche vor Insolvenzanmeldung die Rückzahlung zugesagt und eine bevorstehende Insolvenz dementiert habe. Dem Dokument seien die Unterschriften von dem damaligen Vertriebschef Andreas Sandmann und dem ehemaligen CEO Christian Brenner zu entnehmen.

Derzeit ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen Verantwortliche der Alno AG. Einem Gutachten zufolge sei die Alno AG schon vier Jahre vor dem eigentlichen Insolvenzantrag zahlungsunfähig und somit bereits 2013 insolvenzreif gewesen. Der Insolvenzverwalter teilte bereits in einem Bericht Anfang des Jahres mit, dass ein massiver Verdacht auf Insolvenzverschleppung der Alno AG bestehe. 

Die Wirtschaftswoche zitierte einige Passagen aus dem Bericht des Insolvenzverwalters. Darin hieß es u. a., dass „gegenüber ehemaligen Vorständen der Alno AG Schadensersatzansprüche wegen Insolvenzverschleppung“ bestehen könnten. Des Weiteren sei die „Insolvenzreife bereits deutlich vor dem Insolvenzantrag eingetreten“. 

Der Insolvenzantrag sei nach Auffassung vom Insolvenzverwalter zu spät gestellt worden. Die sei nun auch offiziell in einem vom Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigt worden. Im Fall der Insolvenzverschleppung könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Alno AG geltend gemacht werden, denn zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sind Firmenvorstände verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Erfolgt der Insolvenzantrag verspätet muss der Vorstand für den eingetretenen Schaden haften und den Anlegern gegebenenfalls schadensersatzpflichtig sein.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Betroffene sollten die Insolvenzeröffnung abwarten und bestehende Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zudem sollten Anleger auch rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. 

In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zudem könnten Betroffene auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung durchsetzen, sofern die Insolvenzreife bereits vor dem Zeitpunkt der Zeichnung eingetreten ist.

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