Ermittlungsverfahren oder Anklageschrift wegen des Verdachts der Geldwäsche- Rat vom Fachanwalt!

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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche in § 261 Abs. 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe.

Jährlich gehen dem Staat hohe Millionenbeträge verlorenen, weil die Herkunft des Geldes verschleiert wird. Daher wird diese durch den § 261StGB unter Strafe gestellt. 

Es gilt aber auch das Geldwäschegesetz, welches die Taten von vornherein verhindern soll. Es verpflichtet bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel Finanzdienstleister zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Dadurch sollen Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig erkannt werden. Verstöße hiergegen, ziehen den Tatvorwurf der Geldwäsche nach sich.

Unbedingt sollen anonyme wirtschaftliche Transaktionen verhindert werden. Deswegen sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, eine Identifizierung ihrer Geschäftspartner vorzunehmen. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden. Besondere Bedeutung hat diese für Finanzagenten. Dies sind Personen, welche ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen. Dort eingehende Beträge leiten sie gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiter. Oft liegt dabei ein Missbrauch argloser Bürger vor,, die von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht werden. Finanzagenten drohen dabei Strafen wegen Geldwäsche. Auch eine fahrlässige Begehungsweise kann hier schon Strafen nach sich ziehen.

Eine generelle Beurteilung, wann eine strafbare Handlung vorliegt, kann nicht gegeben werden. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers ist in solchen Verfahren aber unbedingt geboten. Eine Verurteilung wegen Geldwäsche kann nicht nur empfindliche Strafen zu Folge haben. Auch die persönliche Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender, Geschäftsführer, Angestellter im Öffentlichen Dienst oder sonstigen sensiblen Berufen kann hierdurch für die Zukunft dauerhaft in Frage gestellt sein.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er hat schon unzählige solcher Verfahren bundesweit verteidigt  und zur Einstellung gebracht. 

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Foto(s): andreas junge

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