Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen in Bezug auf „Adobe After Effects 6"

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Derzeit beraten und vertreten wir mehrere Onlinehändler, die überraschend „Besuch“ vom Zoll oder des Staatsanwaltschaft erhalten haben.

Gegenstand sind jeweils Dursuchungsbeschlüsse verschiedener Amtsgerichte.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, das Computerprogramm „Adobe After Effects CS 6“ in der Gestalt vertrieben zu haben, dass bloße Seriennummer mit einem Download-Link verkauft wurden. Zur weiteren Begründung wird ausgeführt, der verkaufte Lizenzschlüssel sei ein Schlüssel für den ost-asiatischen bzw. pazifischen Raum. Ein Handel verstoße mithin gegen das Urheberrecht und Markenrecht von Adobe.

Rechtliche Einschätzung:

Zunächst ist erstaunlich, dass die Amtsgerichte derartige Beschlüsse erlassen. Der eigentliche Kern dieser Auseinandersetzungen spielt regelmäßig im Zivilrecht. Betroffene, die eine derartige Durchsuchung erdulden müssen, erhalten regelmäßig im Anschluss eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Frankfurt. Hintergrund ist der identische Vorwurf, nämlich der Verkauf der Seriennummern sei eine Urheberrechtsverletzung.

Die Frage einer Strafbarkeit ist dabei allein von der zivilrechtlichen Frage abhängig, ob eine Verletzung von Urheberrecht und/oder Markenrecht, mithin eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte vorliegt.

Wir halten es daher für zwingend erforderlich, dass ein Fachanwalt für Urheberrecht und/oder ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Verfahren betreut. Der Fachanwalt für Urheberrecht ist der Spezialist, der die hier schwierige Frage klären kann, ob eine Urheberrechtsverletzung überhaupt gegeben ist. Ferner ist das Ermittlungsverfahren in der Regel deshalb zweitranging, weil die betroffenen Onlinehändler regelmäßig nicht erkennen konnten, ob es sich um einen Key und/oder Seriennummer handelt, die von Adobe für den EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) freigegeben wurde. Dementsprechend wird man regelmäßig den für die Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz verneinen müssen. Zivilrechtlich ist in Bezug auf die Unterlassungsansprüche jedoch kein Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit) erforderlich, so dass hier auch ein schuldlos handelnder Onlinehändler in die Haftung geraten kann.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachkanzlei bei Durchsuchungsbeschluss:

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Wir vertreten derzeit mehrere Mandanten, die aufgrund des Verkaufes von Adobe und Microsoft Softwareprodukten von Ermittlungsverfahren und Durchsuchungen sowie einstweiligen Verfügungen betroffen sind.

Wir bieten Beschuldigten und betroffenen Unternehmen die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung ihres Falles an. Hierzu können Sie uns den Durchsuchungsbeschluss und/oder die einstweilige Verfügung vorab per E-Mail oder Fax zur Verfügung stellen.



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