Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit bei Leiharbeitsfirmen- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!
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Jeden Tag werden in Deutschland hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit bei der Leiharbeit durch die Steuerfahndung oder den Zoll eröffnet. Sehr oft sind die Betroffenen völlig überrascht und wissen nicht, wie sie mit dieser sehr häufig die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Situation umgehen sollen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht . In diesem Artikel stellt er die auftretenden Probleme verständlich dar und gibt erste Verhaltensratschläge.
llegale Leiharbeit: Risiken und Folgen
Was ist Leiharbeit und wie funktioniert sie?
Leiharbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Sie ermöglicht es Zeitarbeitsunternehmen, ihre Arbeitnehmer für begrenzte Zeit an andere Unternehmen zu verleihen, um dort temporäre Arbeitsengpässe zu überbrücken. Während der Verleihzeit unterliegt der Leiharbeiter den Weisungen des entleihenden Unternehmens, bleibt jedoch weiterhin Angestellter des verleihenden Zeitarbeitsunternehmens. In der Praxis bedeutet dies, dass der Leiharbeiter für die Dauer der Überlassung wie ein normaler Mitarbeiter behandelt wird, rechtlich jedoch beim Verleiher angestellt bleibt. Sämtliche Details zum Einsatz, wie Tätigkeitsbereich, Dauer und Arbeitsbedingungen, werden vertraglich festgelegt.
Für eine rechtmäßige Leiharbeit ist in der Regel eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Arbeitskräfte kurzfristig innerhalb desselben Konzerns oder in der gleichen Branche eingesetzt werden.
Wann wird Leiharbeit zu Schwarzarbeit?
Leiharbeit wird zur Schwarzarbeit, wenn die Arbeitnehmerüberlassung ohne die notwendige behördliche Genehmigung erfolgt. Auch wenn ein Leiharbeitsverhältnis als Werkvertrag verschleiert wird, handelt es sich um Schwarzarbeit. In solchen Fällen kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen für alle Beteiligten kommen.
Für die Kontrolle und Überprüfung von Leiharbeitsverhältnissen sind die Rentenversicherungsträger, der Betriebsprüfungsdienst und der Zoll zuständig. Diese Behörden können unangekündigte Betriebsprüfungen durchführen und dabei die Verträge und Unterlagen der beteiligten Unternehmen einsehen. Werden bei einer solchen Überprüfung Verstöße festgestellt, haben sowohl das verleihende als auch das entleihende Unternehmen mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen.
Welche Folgen hat illegale Leiharbeit?
Leiharbeit, die ohne behördliche Erlaubnis oder unter falschen Angaben durchgeführt wird, stellt in erster Linie eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Abhängig von der Ausgestaltung der Verträge können die Beteiligten auch wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die hohe Geldstrafen, Steuernachzahlungen und Zinsen nach sich ziehen kann. In schwerwiegenden Fällen droht den Verantwortlichen sogar der Entzug von Lizenzen und eine dauerhafte Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Im schlimmsten Fall, wenn Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung über einen längeren Zeitraum und in großem Umfang betrieben wurden, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. In der Regel werden diese jedoch häufig zur Bewährung ausgesetzt.
Was sollten Sie bei einer Anzeige tun?
Falls gegen Sie eine Anzeige wegen illegaler Leiharbeit erstattet wurde, sollten Sie sofort handeln. Hier sind zwei zentrale Regeln zu beachten:
Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben zur Sache. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden und Ihre Verteidigung erschweren. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, um sich nicht selbst zu belasten.
Anwalt kontaktieren! Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Ihr Anwalt wird die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, die Ermittlungsakte anfordern und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen. Gemeinsam erarbeiten Sie eine Strategie, um das Verfahren im besten Fall einstellen zu lassen oder eine möglichst milde Strafe zu erreichen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Er verteidigt seit Jahren erfolgreich bundesweit in solchen Verfahren. Diese werden überdurchschnittlich häufig ohne Schuldspruch eingestellt. Auch auf die angedrohten hohen Nachzahlungen wird in diesen Fällen durch das Finanzamt verzichtet.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.

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