Erneut: Abmahnung der Burberry Limited über die CBH Rechtsanwälte

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Burberry Limited über die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin hochwertige Bekleidungsstücke aller Art, Lederwaren, Schuhe und vielfältigste Accessoires herstellt und vertreibt. Insoweit wird verwiesen auf Produkte, die mit dem berühmten „Burberry-Check“ gekennzeichnet sind. Sodann wird auf den markenrechtlichen Schutz der Unionsmarke 000377580 verwiesen. Ein Registerauszug ist dem Schreiben beigefügt.

Unter Verweis auf einen Testkauf wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte durch die von ihm angebotenen Produkte gegen die Markenrechte verstößt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, noch vorhandene Waren zum Zwecke der Vernichtung herausgeben, seine Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen und Abmahnkosten nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro nebst Testkaufkosten zahlen.

Meine Einschätzung:

Über die Abmahnungen der Burberry Limited hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

Auch eine Abmahnung der Burberry Limited über die CBH Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

Interessant ist an dem jetzt vorliegenden Fall, dass es nicht um ein Angebot im Internet geht, sondern um Ware in einem Ladengeschäft. Der Aufwand für die Überprüfung des Sachverhaltes ist damit (wegen des durchgeführten Testkaufs vor Ort) höher als bei einem Angebot im Internet. Der Fall verdeutlicht, dass Markeninhaber nicht nur gegen Angebote im Internet vorgehen, sondern auch gegen Betreiber von Ladengeschäften.

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die Burberry Limited erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gern höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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