Erneut: Abmahnung der Lieblingsmensch GmbH

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde erneut eine Abmahnung der Lieblingsmensch GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit der Lieblingsmensch GmbH:

Über die Abmahntätigkeit der Lieblingsmensch GmbH hatte ich hier bereits berichtet, nachdem mir mehrere entsprechende Schreiben des Unternehmens vorgelegt worden waren:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-lieblingsmensch-gmbh-erhalten-ich-berate-sie_185723.html

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

In dem weiteren mir vorliegenden Fall erfolgt der Ausspruch der Abmahnung nun nicht mehr durch ein Schreiben der Lieblingsmensch GmbH, sondern durch ein Schreiben der Patentanwälte Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff. Auch in diesem Schreiben geht es jedoch wieder um die Benutzung der Bezeichnung „Lieblingsmensch“ im Zusammenhang mit dem Angebot von Schlüsselanhängern im Internet.

In dem Schreiben wird auf die Rechte an der europäischen Wortmarke „Lieblingsmensch“ (EM 017388752) und an die Rechte an der deutschen Wort-Bildmarke „Lieblingsmensch“ (DE 302013062866) hingewiesen. Diese Marken beanspruchen unter anderem Schutz für Schlüsselanhänger.

Im Weiteren wird der Vorwurf der Verletzung verschiedener Markenrechtsverletzungen erhoben, nämlich

  • durch Verwendung des Begriffs auf dem Produkt selber,
  • durch Verwendung des Begriffs in der Kopfzeile der Internetseite und
  • durch Verwendung des Begriffs als Metatag.

Zu den Forderungen in der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

Gegenüber dem Abgemahnten werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und Auskunft sowie darüber hinaus auf Vernichtung und Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren geltend gemacht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zu dem zu leistenden Schadenersatz auch der Ersatz der Anwaltskosten gehören.

Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen beigefügt, die neben den Unterlassungsverpflichtungen und eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro auch Verpflichtungen zur Beseitigung, zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vorsieht.

Die Kosten der Patentanwälte werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000,00 Euro beziffert (3.020,34 Euro).

Meine Einschätzung: 

Mit der weiteren mir vorliegenden Abmahnung werden gegenüber dem Betroffenen weitaus höhere Kosten geltend gemacht als in den vorangegangenen Fällen, in denen die Lieblingsmensch GmbH die Abmahnungen mit eigenen Schreiben ausgesprochen hatte. In diesen Fällen war den Betroffenen noch ein Vorschlag unterbreitet worden, der unter anderem die Zahlung eines Pauschalbetrages i.H.v. 900,00 Euro vorsah. In dem nunmehr vorliegenden weiteren Fall sollen allein für die Tätigkeit der Patentanwälte 3.020,34 Euro gezahlt werden.

Die weitere mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit die Markenrechte durch die streitgegenständlichen Gestaltungen und Benutzungshandlungen berührt werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Bockermann Ksoll Griepenstroh Osterhoff für die Lieblingsmensch GmbH erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema