Erneut: Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde erneut eine Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Meissner & Meissner wegen des Vorwurfs einer Markenverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) gegen Markenverletzungen:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) gegen Verletzungen ihrer Marken vorgeht. Über dieses Vorgehen hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

Auch eine Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG erhalten? Ich berate Sie.

Zu den Marken der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt):

Die Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) hat zahlreiche Marken registriert, unter anderem die folgenden Marken:

  • Paradise City
  • SHOPAHOLIC
  • Allet Jute
  • Monkey Posse
  • Que Pozo
  • Alles Jute
  • L 54
  • HNY
  • Riders on the storm
  • BRLN
  • Stormriders
  • Bad Bear
  • CRYSTALHEART
  • CITY COBRA
  • Veni Vidi Vino
  • Priority Boarding
  • PARTY ANIMAL
  • AQUAHOLIC
  • Hauptstadtrocker
  • FAIRWAY HEROES
  • DEEPLOMAT
  • Roadpunk
  • Pumpkin and Honey Bunny
  • Pronto Salvatore
  • Legendaddy
  • LECKO MIO
  • Local Hero
  • EDELOSSI
  • Kudamm cowboys
  • CAPTAIN GERMANY
  • Großstadtadel
  • King of Bling
  • Look54
  • University of Life
  • Spreepiraten
  • Queen of Bling
  • Berliner Dekadenz
  • Berlin Way of Life
  • NeeLassMa
  • BERLIN777
  • ZUCKERBROT IST ALLE
  • SAINT BERLIN
  • Stars come out at night
  • DON BERLIN
  • VERY BERLIN
  • Bang Gang
  • Exilberliner
  • Ruhmservice
  • Dickes B
  • GmbH & Koks KG
  • Helden der Hauptstadt
  • Hanserocker

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der Markenverletzung. Gegenstand des Vorwurfs ist ein Angebot über ein Bekleidungsstück, bei dem die fragliche Marke auf dem Bekleidungsstück aufgedruckt ist und bei dem die Marke im Übrigen auch in der Produktbezeichnung erscheint. Mit dem Abmahnschreiben wird die Möglichkeit gegeben, den aufgetretenen Konflikt außergerichtlich beizulegen. Hierzu wird der Abgemahnte dazu aufgefordert,

  • eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Auskunft über den Umfang der Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung zu erteilen und
  • Anwaltskosten zu tragen.

Die mit dem Schreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro vor sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (2.002,41 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche.

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Meissner & Meissner erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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