Erneut: Abmahnung der relaxdays GmbH über die Kanzlei sjs Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde erneut eine Abmahnung der relaxdays GmbH über die Kanzlei sjs Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der relaxdays GmbH gegen Rechtsverstöße:

Die relaxdays GmbH ist in der Vergangenheit bereits wiederholt gegen Rechtsverstöße vorgegangen:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-relaxdays.htm

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

Die weitere mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf ein Angebot auf dem Online-Markplatz Amazon. Insoweit wird der folgende Vorwurf erhoben:

Bei dem hinter diese ASIN stehenden Produkt handelt es sich um ein Produkt unserer Mandantschaft, welches im Auftrag dieser produziert, importiert und durch unsere Mandantschaft vertrieben wird.

„Offenkundig haben Sie sich an das seitens unserer Mandantschaft erstellte Produktangebot angehängt und behaupten somit, dass Sie ebenfalls das streitgegenständliche Produkt vertreiben. Aufgrund Ihres Angebots haben wir einen Testkauf durchgeführt und mussten feststellen, dass es sich bei dem von Ihnen verkauften Produkt keinesfalls tatsächlich um dasjenige Produkt handelt, welches unsere Mandantschaft bei Amazon eingestellt hat. Das von Ihnen vertriebene Produkt stammt nicht von unserer Mandantschaft.

(…)

Durch die Nutzung des Zeichens „relaxdays“ in der Warenüberschrift des streitgegenständlichen Amazon Angebots haben Sie das Unternehmenskennzeichen unserer Mandantschaft ohne Zustimmung unserer Mandantschaft genutzt. Diese Benutzung war auch geeignet, eine Verwechslungsgefahr herbeizurufen.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird Gelegenheit gegeben, die Angelegenheit durch eine außergerichtliche Regelung beizulegen. Hierzu soll der Abgemahnte  

  • die dem Schreiben beigefügte oder eine ähnliche Unterlassungserklärung abgeben,
  • Auskünfte erteilen,
  • seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000 Euro zuzüglich der Kosten des Testkaufs tragen.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der unzulässigen Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei einer Unternehmenskennzeichenverletzung stellen sich verschiedene Fragen. Dies gilt insbesondere Hinblick auf die Reichweite der Auskunftsansprüche und im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.

  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der relaxdays GmbH über die Kanzlei sjs Rechtsanwälte erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema