Erneut: Abmahnung der SKODA AUTO a.s. über die Kanzlei Lubberger Lehment

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde erneut eine Abmahnung der SKODA AUTO a.s. über die Kanzlei Lubberger Lehment zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der Benutzung der Marke „SKODA“ erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der SKODA AUTO a.s. gegen Markenrechtsverletzungen:


Die SKODA AUTO a.s. ist bereits in der Vergangenheit gegen Verletzungen ihrer Marken vorgegangen (z.B. SKODA, OCTAVIA, FABIA). Ich habe auch schon Betroffene zu entsprechenden Fällen beraten. Hierüber hatte ich hier zuletzt mit dem folgenden Beitrag berichtet:


Auch eine Abmahnung der SKODA AUTO a.s. erhalten?


Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:


In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verletzung der Rechte an der Marke „ŠKODA“ (Unions-Wort-/Bildmarke Nr. 018841960):


„Die angebotenen Produkte stammen nicht von unserer Mandantin. Unsere Mandantin hat sich nicht mit der Benutzung der Marken in Ihren Angeboten einverstanden erklärt.


(…)


Mit der Verwendung der oben genannten Skoda-Marke in den Überschriften Ihrer Angebote verletzen Sie die Rechte unserer Mandantin aus diesen Marken gemäß Art. 9 lit. a) UMV, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.“


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte soll


  • die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung (oder eine vergleichbare, die Wiederholungsgefahr endgültig ausräumende Erklärung) abgeben,
  • Auskunft erteilen,
  • bestätigen, dass er einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkennt und
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro erstatten (2.904,70 Euro).


Meine Einschätzung: 


Die mir vorliegende Abmahnung betrifft die Frage nach der Zulässigkeit der Benutzung der Marke für Zubehör- bzw. Ersatzteilprodukte, die nicht von der SKODA AUTO a.s. stammen. Insoweit gibt es eine Ausnahmeregelung in der Unionsmarkenverordnung:


„Die Unionsmarke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, folgendes im geschäftlichen Verkehr zu benutzen


(…)


die Unionsmarke zu Zwecken der Identifizierung oder zum Verweis auf Waren oder Dienstleistungen als die des Inhabers dieser Marke, insbesondere wenn die Benutzung der Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung erforderlich ist.“


Ob diese Ausnahmeregelung eingreift und die Benutzung einer Marke zulässig ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Weiterführende Informationen zu dieser Problematik finden Sie in dem folgenden Beitrag:


Benutzung von Markennamen beim Angebot von Zubehör und kompatiblen Produkten: Wie macht man es richtig - was ist erlaubt?


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Fällen.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der SKODA AUTO a.s. über die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


Übrigens: Auch andere Fahrzeughersteller gehen gegen Markenrechtsverletzungen im Internet vor.


Honda Motor Co. Ltd


H-D U.S.A. LLC. (Harley-Davidson)


Volkswagen AG


Audi AG


Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema