Erneut: Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zur Abmahntätigkeit des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e. V.:

Da mir in der Vergangenheit wiederholt Abmahnungen des Vereins Verband sozialer Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt worden sind, hatte ich hier bereits über die Abmahntätigkeit des Vereins berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-e-v-erhalten-ich-berate-sie_151015.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf ein konkretes Amazon-Angebot und die zu diesem Angebot abgegebenen Kundenbewertungen verwiesen. Zu den entsprechenden Kundenbewertungen wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte habe die Kundenbewertungen im Wesentlichen „gekauft“. In diesem Zusammenhang wird auf einen Testfall verwiesen, bei dem nach einer Bewertung der Kaufpreis zurückerstattet worden ist. In der Veröffentlichung der Bewertung sei jedoch nicht darauf hingewiesen worden, dass es sich um die Bewertung eines Testkunden handelt.

Hinzu komme, dass die Bewertung eines Testnutzers im Durchschnitt deutlich besser sei als die Bewertung eines Käufers, der für das Produkt auch wirklich gezahlt hat, da ein Testnutzer nicht neutral sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 178,50 Euro erstatten. 

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfs „gekaufter“ Rezensionen/Kundenbewertungen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung sollten Sie berücksichtigen, dass es nicht damit getan ist, zukünftig keine Rezensionen/Kundenbewertungen für eine Gegenleistung zu veranlassen. Sie müssen vielmehr auch vorhandene Rezensionen/Kundenbewertungen, für die eine Gegenleistung gewährt worden ist, nachträglich löschen (lassen).

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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