Erneut: Abmahnung von ACLARIS Water Innovations GmbH über die Hotz Utz Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde erneut eine Abmahnung der ACLARIS Water Innovations GmbH über die Hotz Utz Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der ACLARIS Water Innovations GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:


Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die ACLARIS Water Innovations GmbH gegen die Verletzung Ihrer Marken vorgeht. Über das entsprechende Vorgehen hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:


Auch eine Abmahnung von ACLARIS Water Innovations GmbH über die Hotz Utz Rechtsanwälte erhalten?


Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:


Auch in der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verletzung der Rechte an Marken mit dem Bestandteil „claris“. Entsprechende Marken sind als deutsche (Wortbild-)Marke, als Europäische Unionsmarke und international mit Schutzwirkung für die Europäische Union registriert.


In der Sache geht es um den Vorwurf der unzulässigen Benutzung der Bezeichnung „Claris“ im Internet, konkret: im Zusammenhang mit dem Angebot von Wasserfiltern für Kaffeemaschinen. Gerügt wird insoweit, dass die Bezeichnung zur Beschreibung von Substitutionsprodukten erfolgt und dass die Benutzung der Bezeichnung insoweit unzulässig ist. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die angebotenen Produkte gänzlich ohne Benutzung der Marke beworben werden können und die Benutzung der Marke somit nicht erforderlich sei.


Im Weiteren wird ein Vorschlag unterbreitet, um die Angelegenheit kurzfristig und einvernehmlich zu erledigen:


Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und zur Abgeltung sämtlicher sonstiger Ansprüche einen pauschalen Abgeltungsbetrag in konkret genannter Höhe bezahlen.


Meine Einschätzung:


Wenn der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung berechtigt ist, bestehen weitreichende Ansprüche. In dem mir vorliegenden Fall wird insoweit zwar in Angebot unterbreitet, mit dem eine möglicherweise aufwändige Auskunfterteilung nebst Belegvorlage und ein möglicherweise erforderlicher Rückruf ausgelieferter Produkte erspart werden kann.


Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist meiner Meinung nach allerdings die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu einseitig formuliert.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der ACLARIS Water Innovations GmbH über die Hotz Utz Rechtsanwälte erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

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