Erneut: Abmahnung von Herrn Pascal von der Weiden über die Kanzlei DIETRICH LEGAL

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde hier in der Kanzlei erneut eine Abmahnung von Herrn Pascal von der Weiden über die Kanzlei DIETRICH LEGAL zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen des Herrn Pascal von der Weiden gegen Urheberrechtsverletzungen:


Herr Pascal von der Weiden ist nach eigenen Angaben freiberuflicher Autor und Dichter. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass er gegen die unberechtigte Veröffentlichung seiner Werke vorgeht. Über das entsprechende Vorgehen hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:


Abmahnung von Herrn Pascal von der Weiden über die Kanzlei DIETRICH LEGAL


Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:


Auch in der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der unberechtigten Veröffentlichung des Gedichtes „Das Handwerk“ auf einer Facebook-Seite:


„Eine Zustimmung meines Mandanten zur Verbreitung des Materials lag zu keiner Zeit vor (…)


Dieses Verhalten stellt eine nicht hinnehmbare Urheberrechtsverletzung dar, die diesseits umfangreich dokumentiert worden ist. Das Gedicht ist unverzüglich zu löschen. “


Zum Nachweis der Urheberschaft wird auf beigefügte Unterlagen verwiesen.


Im Weiteren wird ausgeführt:


  • „Mein Mandant fordert Sie auf, die Fortsetzung der streitgegenständlichen Rechtsverletzung zu unterlassen. Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (siehe Anlage) binnen Fristsetzung können Sie ein gerichtliches Verfahren noch vermeiden.“
  • „Aufgrund der widerrechtlich erfolgten Veröffentlichung stehen meinem Mandanten Schadensersatzansprüche aus Lizenzanalogie nach § 97 UrhG zu. Angesetzt wurde dabei ein Betrag i.H.v. 600,00 Euro für den Text.“
  • „Aus der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Gegenstandswert i.H.v. 6.000,00 EUR) und immateriellen Schadenersatz i.H.v. 600,00 EUR beläuft sich der Gegenstandswert auf insgesamt 6.600,00 Euro. In dieser Höhe ist meinem Mandanten ein Schaden in Gestalt der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten entstanden, den Sie zu ersetzen haben.“

Der Abgemahnte soll demnach:


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Schadenersatz i.H.v. 600,00 Euro leisten und
  • Anwaltskosten i.H.v. 713,76 Euro ersetzen.

Meine Einschätzung:


Die Übernahme von Texten ohne die erforderliche Zustimmung des Urhebers und ohne Urheberbenennung ist ein „Klassiker“ unter den Abmahnfallen. Eine entsprechende Abmahnung sollten Sie ernst nehmen. Gern erörtere ich mit Ihnen, wie Sie auf eine entsprechende Abmahnung reagieren können


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Pascal von der Weiden über die Kanzlei DIETRICH LEGAL erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke


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