Erneut: Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter wegen E-Mail-Werbung

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter wegen E-Mail-Werbung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen von Rechtsanwalt Stefan Richter gegen E-Mail-Werbung:


Rechtsanwalt Stefan Richter ist in der Vergangenheit wiederholt gegen E-Mail-Werbung vorgegangen, und zwar sowohl zur Wahrnehmung seiner eigenen Interessen als auch für Mandanten. Über entsprechende Fälle hatte ich hier auch berichtet, zuletzt mit dem folgenden Beitrag:


Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter erhalten?


In den hier vorliegenden Fällen geht es insoweit um den Vorwurf der Übersendung von Werbung per E-Mail unter Verstoß gegen die entsprechenden rechtlichen Vorgaben.


Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:


In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf der Übersendung von Werbung per E-Mail unter Verstoß gegen die entsprechenden rechtlichen Vorgaben.


In dem mir vorliegenden Fall waren die streitgegenständlichen E-Mails im Rahmen der Tätigkeit eines Unternehmens versandt worden. Eine Besonderheit ergibt sich insoweit im vorliegenden Fall aus der Tatsache, dass nicht nur das Unternehmen und dessen Geschäftsführer abgemahnt werden, sondern darüberhinausgehend auch zwei Beschäftigte des Unternehmens, deren Namen und geschäftliche Kontaktdaten in den E-Mails angegeben waren.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Das abgemahnte Unternehmen, deren Geschäftsführer und die beiden Beschäftigten des Unternehmens werden zunächst dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die Kosten für die Abmahnung zu ersetzen.


Des Weiteren fordert Rechtsanwalt Stefan Richter eine Datenauskunft (datenschutzrechtliche Auskunfterteilung gemäß DSGVO) und immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen die DSGVO in Höhe von 200,00 Euro.


Meine Einschätzung:


Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der Übersendung von Werbung per E-Mail unter Verstoß gegen die entsprechenden rechtlichen Vorgaben sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt Stefan Richter in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen auch gerichtliche Verfahren eingeleitet hat.


Wichtig: Die Verpflichtung zur Erteilung einer geforderten datenschutzrechtlichen Auskunft besteht unabhängig davon, ob der Vorwurf einer unzulässigen Werbung per E-Mail berechtigt ist. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben muss eine datenschutzrechtliche Auskunft zwingend bestimmte Informationen enthalten. Hinweise zur Beantwortung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchens für Onlinehändler finden Sie hier:


Was Sie als Onlinehändler bei einer datenschutzrechtlichen Auskunfterteilung beachten sollten


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Stefan Richter erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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Foto(s): Andreas Kempcke

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