Erneut: Abmahnung von Sony (SIEI und SIEE)

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde erneut eine Abmahnung der ARNOLD RUESS Rechtsanwälte für die Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen von Sony gegen Rechtsverletzungen:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) bereits in der Vergangenheit gegen Verletzungen ihrer Rechte vorgegangen sind. Über eine entsprechende Abmahnung hatte ich zuletzt hier berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-sony-interactive-entertainment-inc-sony-interactive-entertainment-europe-limited_159706.html

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

Die weitere mir vorliegende Abmahnung ist Online-Händler gerichtet, der Controller für die Sony PlayStation4 angeboten hatte. Unter Verweis auf einen durchgeführten Testkauf wird der Vorwurf erhoben, dass es sich bei den entsprechenden Controllern um Plagiate / Fälschungen handelt.

Im Weiteren wird die Verletzung verschiedener Schutzrechte gerügt:

  • Markenrechtsverletzung (Verletzung der zugunsten von SIEI eingetragenen Unionsmarke UM 009230723)
  • Markenrechtsverletzung (Verletzung der zugunsten von SIEE eingetragenen Unionsmarke UM 008689011)
  • Geschmacksmusterverletzung / Designrechtsverletzung (Verletzung des zugunsten von SIEI eingetragenen Designs 002232132-0003)

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Gegenüber dem Abgemahnten werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch,
  • Verpflichtung zum Schadenersatz,
  • Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch,
  • Vernichtung der rechtsverletzenden Waren

In diesem Zusammenhang wird der Abgemahnte aufgefordert, eine ausreichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, um eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche abzuwenden. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Erklärung beigefügt. Diese Erklärung sieht im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Schadenersatz unter anderem eine Verpflichtung zum Ersatz von Anwaltskosten aus einem Gesamtstreitwert in Höhe von 1.000.000,00 Euro vor (250.000,00 Euro aufgrund der Markenverletzung + 750.000,00 Euro aufgrund der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung und Markenrechtsverletzung).

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Markenrechtsverletzung / Designrechtsverletzung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber den Abmahnern.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der ARNOLD RUESS Rechtsanwälte für die Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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