Erneut: Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, sprechen Sie mich an.

Zu der Tätigkeit von Rechtsanwalt S.:

Rechtsanwalt S. ist in der Vergangenheit bereits wiederholt für die Juwelier Chronotage GmbH tätig geworden. Über die aus meiner Sicht fragwürdigen Umstände der entsprechenden Fälle berichte ich auf der Internetseite meiner Kanzlei bereits seit einiger Zeit:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-juwelier-chronotage.htm

Zu dem weiteren hier vorliegenden Schreiben:

In dem weiteren hier vorliegenden Schreiben geht es um das Angebot von Quarzuhren einer bestimmten Marke ohne die erforderliche Registrierung bei der Stiftung EAR.

Wie in vergleichbaren Fällen: ein Vorschlag und eine Drohung

Wie in vergleichbaren Fällen fordert Rechtsanwalt S. für seine Mandantschaft zunächst dazu auf, das beanstandete Verhalten zu unterlassen. Gleichzeitig eröffnet er die „Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung“:

Einstellung des Verkaufs nicht registrierter Quarzuhren binnen einer konkret genannten Frist und

Erstattung eine Aufwandspauschale i.H.v. 450,00 Euro

Die Einstellung der illegalen Verkaufstätigkeit sei keinesfalls ausreichend. Sofern die geltend gemachte Aufwandspauschale nicht erstattet werde, betrachte die Mandantin von Rechtsanwalt S. ihr Vergleichsangebot als abgelehnt. Sie habe dann Veranlassung zur Einleitung der förmlichen Verfahren zwecks Durchsetzung der gegebenen Unterlassungsansprüche.   

Meine Einschätzung:

Was die in dem Schreiben angesprochenen „gegebenen Unterlassungsansprüche“ angeht, bestehen nach meiner Auffassung greifbare Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens der Juwelier Chronotage GmbH. Nach meiner Einschätzung geht es in dem vorliegenden wie auch vergleichbaren Parallelverfahren gehe darum, Einnahmen zu erzielen. Daher empfehle ich eine Rechtsverteidigung in entsprechenden Fällen auch dann, wenn der erhobene Vorwurf in der Sache selbst berechtigt sein sollte.

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Sie haben auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de


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