Auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH erhalten?
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Mir wurden wieder einmal Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Zu der Tätigkeit von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH:
Rechtsanwalt S. ist bereits seit einiger Zeit für die Juwelier Chronotage GmbH tätig. Ich hatte daher auf der Internetseite meiner Kanzlei und auch hier entsprechend berichtet:
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-juwelier-chronotage.htm
Zu den weiteren hier vorliegenden Schreiben:
In den weiteren hier vorliegenden Schreiben geht es wieder um den Vorwurf, für die Unternehmen der Abgemahnten finde sich im Verpackungsregister LUCID keinerlei Eintrag. Deswegen bestehe die naheliegende Vermutung, dass die Abgemahnten derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen verstoßen, was gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit darstelle.
Die angeschriebenen Online-Händler sollen entweder eine bestehende Registrierung nachweisen oder die fehlende Registrierung schnellstmöglich nachholen und Kosten i.H.v. 280,60 Euro erstatten.
Meine Einschätzung:
Nach meiner Auffassung bestehen unabhängig von der Berechtigung der erhobenen Vorwürfe Anhaltspunkte dafür, dass dass das Vorgehen der Juwelier Chronotage GmbH rechtsmissbräuchlichen Charakter hat. Daher sehe ich verschiedene Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Abwehr der Zahlungsforderung.
Meine Empfehlungen:
- Veranlassen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.
Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. erhalten?
Wenn Sie auch Post von Rechtsanwalt S. erhalten haben:
- Rufen Sie mich einfach an.
- Schicken Sie mir eine E-Mail.
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Übrigens: Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. auch für andere seiner Mandanten entsprechende Schreiben versendet. Informationen zu den entsprechenden Fällen finden Sie in den folgenden Beiträgen:
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