Erneute Abmahnung – Kanzlei Gutsch & Schlegel für die Bravado Int. Group Merchandising Services Inc.

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg vor, die für die Bravado International Group Merchandising Services Inc. ein markenverletzendes Verhalten vorwerfen.

Gegenstand dieser Abmahnung ist die Bildmarke der bekannten „Rolling Stones-Zunge“, die u. a. in der Nizza-Klasse 26 für Merchandisingprodukte eingetragen ist. Der konkrete Vorwurf von Gutsch & Schlegel richtet sich auf den Verkauf eines Bügelbildes unter der Verkaufsplattform www.dawanda.de unter Verwendung der Bildmarke. Neben einer Markenverletzung wird das Verhalten auch als wettbewerbswidrig gerügt.

Die Anwälte fordern für die Bravado International Group Merchandising Services Inc.

  • die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das der Abmahnung als Entwurf beigefügt ist,
  • die Herausgabe aller rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke,
  • Erteilung einer Auskunft bzgl. Herkunft und Anzahl der Produkte sowie des erzielten Gewinns.
  • Schadenersatz auf Grundlage der erteilten Auskunft berechnen zu werden, der jedenfalls nicht unter 2.500,00 EUR liegen soll
  • Die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 77.600,00 EUR gefordert (entspr. 1.852,90 EUR).

Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht. Wir vertreten in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische allgemeine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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