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Erneute Abmahnung Medius Rechtsanwaltsgesellschaft Primis SFF Handels GmbH & Co. KG

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In dieser und in der letzten Woche wurden uns erneut Abmahnungen der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG vorgelegt, welche sich durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss vertreten lassen. Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger darüber berichtet und haben insofern bereits zahlreiche Mandanten vertreten sowie beraten.


Gegenstand einer uns nunmehr aktuell vorliegenden Abmahnungen ist hierbei ein Angebot auf der Verkaufsplattform kaufland.de, auf der unsere Mandantschaft eine Körpercreme angeboten hat. Wie in den anderen uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Schreiben auch, wird hierbei gerügt, dass in dem vorgehaltenen Produkt der Stoff „Lilial“ enthalten sei. Der Fachbegriff hierfür lautet „Butylphenyl Methylpropional“ oder „chemisch 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyde“.


Das entsprechende Produkt sei gutachterlich überprüft worden. Hierbei habe sich sodann herausgestellt, dass der Stoff „Lilial“ ebenfalls in dem Produkt enthalten sei.


Das Produkt sei aufgrund der CLP-Verordnung zwischenzeitlich verboten, sodass sich ein Inverkehrbringen dieses Produktes verbiete.


Hierin sei ein Wettbewerbsverstoß zu sehen, den die Primis SFF Handels GmbH & Co. KG hier konsequent verfolgt.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Einerseits wird die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ferner macht die Gegenseite Kosten der Rechtsverfolgung, Schadenersatz sowie eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht geltend.


Der Gegenstandswert wird hierbei auf Grundlage eines Betrages in Höhe von 25.000,00 € in Ansatz gebracht, was Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.375,88 € entspricht.


Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist natürlich zu überprüfen, ob hier in der Sache der erhobene Vorwurf zutrifft. Neben den Kosten der Rechtsverfolgung werden auch hier regelmäßig Kosten für das entsprechende Gutachten geltend gemacht. Hier stellt sich natürlich auch regelmäßig die Frage, ob solche Kosten notwendig sind.


Sollten Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sind wir auf diese Fälle hoch spezialisiert. Gerade Fälle der Gegenseite hatten wir in den letzten Monaten häufiger auf dem Tisch, sodass wir die Gegenseite und ihre Reaktionsweise im Regelfall gut einschätzen können.




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