Erneute Abmahnung: Plogoo UG durch Rechtsanwalt S. | Nichteinhaltung der ODR-Verordnung
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Die Abmahner
Derzeit liegen uns erneut Abmahnungen der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt S. vor. Das Münchener Unternehmen vertreibt über den eigenen Shop unter www.schnaeppchen-store.de Haushalts- und Gartengeräte und Kinderspielzeug.
Der Vorwurf
Gerügt wird die Missachtung von Pflichten, welche sich aus der europäischen ODR-Verordnung ergeben. Der Unternehmer muss über das Online-Streitbeilegungsverfahren unterrichten und einen Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung stellen. Die Missachtung der Vorschrift führt zu einem Verstoß gegen § 8 Abs. 1, 3 UWG.
Die Forderung
Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie auf die Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Für Zuwiderhandlungen sieht die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € vor.
Unsere Einschätzung
Die ODR-Verordnung sieht für Online-Händler die Pflicht vor, Verbraucher bzw. ihre Kunden über die Existenz und Funktionsweise des Online-Streitbeilegungsverfahrens zu informieren und einen Hyperlink einzufügen. Die ODR-Verordnungspflichten sind Marktverhaltensregeln, weswegen Verstöße gegen diese Verpflichtungen Wettbewerbsverstöße sind.
Unser Rat
Die wortgleichen Abmahnungen des Abmahn-Anwalts S. mit seinen zumeist weit formulierten Unterlassungserklärungen sind uns bereits hinlänglich bekannt. Um die Gefährlichkeit der Unterlassungserklärung zu senken, muss die Erklärung modifiziert werden.
Ob die Abmahnung eventuell sogar rechtsmissbräuchlich ist, sollte auch anwaltlich untersucht werden, da die Häufigkeit der Abmahnungen Indiz dafür ist. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung in Ihrem individuellen Fall!
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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