Erneute aktuelle Abmahnung durch die T. & D. Versand GbR und Fareds

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Die durch die T. & D. Versand GbR bei der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Fareds in Auftrag gegebenen Abmahnungen nehmen kein Ende. So wird auch aktuell wieder der Vorwurf der Verletzung von Wettbewerbsrecht gegen einen weiteren eBay-Händler erhoben.

Welchen Vorwurf lässt die T. & D. Versand GbR durch ihren Rechtsvertreter erheben? 

Auch in dem aktuellen Schreiben wirft der von T. & D. beauftragte Rechtsvertreter das Fehlen eines auf die europäische Streit-Beilegungsplattform verweisenden Links (OS-Link) vor. Ein solcher Link, der ausführbar gestaltet werden muss, ist nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EUR) Nr. 524/2013 anzugeben.

Welche Forderungen stellt Fareds gegenüber dem abgemahnten Händler?

Die in dem Schreiben von Fareds gestellten Forderungen lauten wie folgt:

  • Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Androhung einer Vertragsstrafe
  • Zahlung von Aufwendungsersatz für die der Gegenseite mit der Beauftragung des Rechtsanwalts entstandenen Kosten

Welche Reaktion auf eine solche Abmahnung von Seiten der T. & D. Versand GbR bietet sich an?

In der Vergangenheit haben wir bereits des Öfteren über Abmahnungen der T. & D. Versand GbR berichtet. Der Vorwurf lautet oftmals (zumindest auch) auf Fehlen eines auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform verweisenden Links auf der Website des jeweils adressierten Online-Händlers.

Ob die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe nun dem Grunde nach berechtigt sind oder nicht – das Schreiben sollte auf jeden Fall nicht reaktionslos zur Seite gelegt werden. Die voreilige Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung birgt allerdings wegen der damit einhergehenden Vertragsstrafeverpflichtung für den Erklärenden rechtliche und finanzielle Risiken. Das beiliegende Unterlassungsversprechen sollte keinesfalls ohne Modifikationen abgegeben werden.

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