Ersatz von fiktiven Reparaturkosten einer markengebundenen Kfz-Werkstatt

  • 1 Minute Lesezeit

Sehr geehrte Leser,

wie kürzlich entscheiden sind auch bei fiktiver Schadensabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt für die Berechnung der Reparaturkosten zugrunde zu legen.

Beachten Sie diese Entscheidung bei Ihrer nächsten Berechnung.

Christian Fuhrmann

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Fuhrmann

Beiträge zum Thema