Erste Hilfe bei Anzeige oder Vorladung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • 5 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Anzeige oder Vorladung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten, und wissen nicht, wie Sie darauf reagieren sollen? In diesem Rechtstipp erfahren Sie alle Einzelheiten zum Thema. Lesen Sie auch den Beitrag Fahren ohne Führerschein auf meiner Kanzlei-Website.

Hier erfahren Sie:

  • Ob es einen Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein gibt
  • Wie der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zustande kommen kann
  • Ob der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch den Fahrzeughalter treffen kann
  • Welche Strafen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen
  • Welche Folgen eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sonst noch haben kann
  • Ob eine MPU droht, wenn man den Führerschein anschließend machen möchte
  • Ob man zu einer Vernehmung erscheinen muss
  • Was man als Beschuldigter tun sollte
  • Was ein Anwalt tun kann

Falls Sie weitere Fragen haben, stellen Sie uns diese einfach direkt per WhatsApp.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?

Die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein werden oft deckungsgleich gebraucht, was zu einiger Verwirrung führen kann, wenn es um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geht.

Die Fahrerlaubnis ist die gesetzliche Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, wenn man in einer Fahrschule dazu ausgebildet worden ist, und eine Prüfung bestanden hat. Diese Erlaubnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde erteilt und durch ein Dokument bescheinigt, das die Person, die ein Fahrzeug bewegt, mit sich führen muss, um ihre Fahrerlaubnis im Falle einer Verkehrskontrolle nachweisen zu können. Früher war dieses Dokument der sprichwörtliche "Lappen" aus Papier, heute handelt es sich dabei um ein Kärtchen aus Plastik. Dies ist der umgangssprachliche Führerschein. Er verhält sich also zur Fahrerlaubnis wie das Abschlusszeugnis zum bestandenen Abschluss. 

Besitzt man einen Führerschein, hat ihn aber auf einer Fahrt gerade nicht dabei, hat man sich also nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, sondern kann nur den Nachweis nicht erbringen, und muss dies nachholen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit die mit Bußgeld bestraft wird, nicht um eine Straftat.

 

Wie kann der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zustande kommen?

Der Tatbestand des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG geregelt. Es gibt verschiedene Gründe, aus denen jemand sich dieser Straftat schuldig machen kann. Hierzu zählen meist die Folgenden:

- Jemand fährt ein Fahrzeug, obwohl er nie einen Führerschein gemacht hat

- Jemand fährt ein Fahrzeug, obwohl ein Fahrverbot über ihn verhängt wurde, er also zumindest für den Moment keinen Führerschein hat

- Jemand fährt ein Fahrzeug, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde

- Jemand fährt ein Fahrzeug, obwohl sein Führerschein von der Polizei beschlagnahmt

  wurde

- Jemand der über einen BF17 Führerschein (Begleitetes Fahren mit 17)verfügt, fährt

  ein Fahrzeug ohne eine eingetragene Begleitperson

- Jemand fährt ein Fahrzeug mit ungültigem (z.B. Ausländischen) Führerschein

- Jemand fährt ein Fahrzeug für dessen Fahrzeugklasse seine Fahrerlaubnis nicht gilt

 

Kann der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch den Fahrzeughalter treffen?

Ja! Wenn der Halter eines Fahrzeugs zulässt, dass eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis sein Fahrzeug bewegt, macht er sich mit strafbar. Alle folgenden Punkte gelten für Fahrer wie Halter gleichermaßen.

 

Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Ohne Führerschein ein Fahrzeug zu bewegen ist eine Straftat. Gemäß § 21 StVG sind bei vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen, wobei Geldstrafen der Regelfall sind. Haftstrafen werden nur selten verhängt, wenn es sich um eine einmalige Tat handelt. Bei fahrlässigem Verstoß gegen § 21 StVG (z.B. Fahren mit ausländischem Führerschein oder das unwissentliche Ausleihen des Fahrzeugs an jemand ohne Führerschein durch den Fahrzeughalter) beträgt die Geldstrafe maximal 180 Tagessätze und eine Freiheitsstrafe umfasst maximal 6 Monate.

 

Welche Folgen kann eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis außerdem haben?

Zusätzlich zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen wird für den Fahrer gemäß § 69a StGB eine Sperrfrist verhängt, binnen der er die Fahrerlaubnis nicht zurückerhalten kann. Diese kann zwischen einem halben Jahr und fünf Jahren dauern und kommt einem mehrjährigen Fahrverbot gleich. Außerdem kann bei einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 21 StVG das Fahrzeug polizeilich eingezogen werden, was besonders ärgerlich ist, wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind.

 

Droht mir eine MPU, wenn ich den Führerschein anschließend machen möchte?

Angenommen, Sie haben ein Fahrzeug geführt, ohne einen Führerschein gemacht zu haben. Wenn Sie dies nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nachholen möchten, ist es sehr wahrscheinlich, dass von Ihnen verlangt wird, sich nach Ende der Sperrfrist einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu unterziehen, um Ihre Eignung zum Führen eines Fahrzeuges zu überprüfen, bevor Sie eine Fahrerlaubnis beantragen können.

 

Muss ich zu einer Vernehmung erscheinen?

Nein! Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen, und auch nicht, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Und Sie sollten es auch nicht tun, denn durch jegliche Aussage können Sie sich selbst unnötig belasten. Wenn die Polizei bereits alles weiß, was sie wissen muss, braucht sie Ihre Aussage nicht. Wenn sie noch nicht alles weiß, ist es nicht in Ihrem Interesse, dies auf Ihre eigenen Kosten zu ändern.

 

Was sollte ich tun, wenn mir Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird?

1. Das wichtigste ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren. 

Sie sind, wie gesagt, als Beschuldigter nicht verpflichtet, zu einer Vorladung zu erscheinen, und haben das Recht, jedwede Aussage zu verweigern. Davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, da es Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann, aber Ihrer Verteidigung alle Wege offen hält.

Wenn Sie Fahrzeughalter sind, und ein naher Angehöriger von Ihnen (wie z.B. Ihr Kind) ohne Führerschein Ihr Fahrzeug gefahren hat, haben Sie außerdem das Recht zur Zeugnisverweigerung gemäß § 52 StPO.

2. Was Sie jetzt brauchen, ist eine gute Verteidigung. Versuchen Sie nicht, sich selbst zu verteidigen, denn dazu müssen Sie wiederum der Polizei entgegentreten, und genau das ist zu vermeiden.

Wenden Sie sich stattdessen umgehend an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, für den der Umgang mit der Ermittlungsbehörde in solchen Angelegenheiten tägliche Routine ist.

 

Was kann ein Anwalt für mich tun?

Ihr Anwalt wird zunächst der Polizei mitteilen, dass er Sie in der Angelegenheit vertritt und Sie sich nicht zur Sache äußern.

Sodann wird er Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, und die darin enthaltenen Vorwürfe und Beweismittel genau prüfen. Im besten Fall stellen Sie sich als unzureichend heraus, sodass die Einstellung des Verfahrens durchgesetzt werden kann.

Sollte das nicht der Fall sein, kann Ihr Anwalt basierend auf der Ermittlungsakte eine möglichst wirksame Verteidigungsstrategie für Sie herausarbeiten, damit Sie möglichst glimpflich aus der Sache herauskommen, das Fahrzeug behalten dürfen und nach möglichst kurzer Zeit Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.

 

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Verkehrsrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

Wenn Sie eine Vorladung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten haben, kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-mail oder über unser Kontaktformular und schildern Sie uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Ihren Fall.



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