Erste Oderfelder: Forderungen anmelden, Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Anwälte informieren!

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Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet, das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.

Inzwischen können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Hierzu wurde den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle, da zu hoffen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch ein Teil des Geldes für die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens gerettet werden kann.

Allerdings sollten die Anleger nicht zu große Hoffnungen haben, allein über das Insolvenzverfahren einen Großteil des angelegten Geldes zurück zu erhalten, denn schließlich wurde Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Diese war jedoch erschreckend hinsichtlich des Werts der angeblich vorhandenen Pfandgegenstände, da die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert waren als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen hatten. Die Insolvenz kam damit nicht überraschend und Anleger sollten sich im Klaren sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Hierzu könnte z.B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen. So ist schon nicht sicher, ob nicht eventuell Betrug im Spiel war, so hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg schon vor einiger Zeit Ermittlungen aufgenommen.

Weiter sollte eine Haftung der jeweiligen Vermittler geprüft werden, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, so dass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermitter geltend machen können.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben daher auch die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. „Gerade die Einschaltung eines Treuhänders war ja für die Anleger ein wesentliches Sicherheitselement“, so Rechtsanwalt Dr. Späth. „Es stellt sich die Frage, ob der Treuhänder seinen Pflichten in ausreichendem Umfang nachgekommen ist.“

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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