Erster Schritt zur Sanierung bei Insolvenz: Mehr Gelassenheit erlangen

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Was ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Sanierung?

Gelassenheit finden!

Viele Schuldner sind völlig genervt. Sie können sich nicht mehr konzentrieren. Sie können nicht mehr richtig denken. Sie haben keinen Plan, sie sehen keine klare Perspektive. Sie kämpfen ohne Konzept ums Überleben und hoffen auf ein Wunder.

Es wird nicht kommen.

Warum soll die Schrottimmobilie, die sich seit Jahren nicht rechnet, jetzt bald einen Preissprung machen und -ohne Schuldenberg zurückzulassen- verkaufbar sein?

Warum soll der insolvente Arzt, jetzt auf einmal viel mehr Umsatz machen, damit er seine zu teuer angeschaffenen Spezialgeräte abbezahlen kann?

Warum soll der insolvente Bauunternehmer jetzt auf einmal mit hohem Gewinnanteil bauen können, um damit seine Forderungsausfälle in Millionenhöhe zu kompensieren?

Es braucht klare Konzepte und einen professionellen Sanierungsberater.

Auch der Profi kann zaubern, erst recht nicht bei der Sanierung. 

Was muss der Schuldner tun? 

Er muss wieder Gelassenheit erlangen.

Wie?

Ich glaube es geht über Sport oder Tanz. Bewegung, Abschalten, sich stark machen, gesund sein, für den entscheidende heiße Phase.

Besonders geeignet erachte ich Salsa:

Salsa, zu deutsch: „Soße“, ist ein afroamerikanischer Musik- und Tanzstil. Die Musik selbst oder die Rhythmen sind aus vielen schon vorhandenen lateinamerikanischen Rhythmen hervorgegangen - unter anderem aus dem Mambo. 

Die Entwicklung der „Salsa“ ist den in den vielen Staaten lebenden Latinos, insbesondere aus dem karibischen Raum zu verdanken. Sie kombinierten die Klänge und Tänze ihrer Heimatländer und vermitteln Lebensfreude und sind ideal geeignet die Sorgen zu vergessen. 

Salsa wird im 4/4 Takt getanzt und ist auch für nicht so Tank-sichere leicht erlernbar. Heute wird Salsa in den meisten großen Städten gelehrt und getanzt.

Also: Starten Sie Ihre Sanierung mit mehr Gelassenheit: durch Salsa.

Demnächst mehr zum 2. Schritt.

Kulzer, Fachanwalt für Insolvenzrecht


 


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