Erstes Urteil in Deutschland betreffend der akzeptierten Milliardenstrafe im VW-Abgasskandal

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Lange haben wir darauf gewartet, nun ist es so weit.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat unter dem Az. 2 – 18 O3 157/17 das erste Urteil unter Bezugnahme auf die Strafzahlung zum Bußgeldbescheid über 1 Milliarden € erlassen. In dem hier vorliegenden Verfahren ging es um einen Audi A4 Avant 2,0 l CDI mit einer Laufleistung von knapp 90.000 km. In dem Fahrzeug war ein Motor des Typs EA 189 verbaut. 

Das Gericht urteilte das eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB vorliegt, da die Beklagte, hier die VW AG, eine Manipulationssoftware entwickelt hat, die in dem streitbefangenen Fahrzeug installiert wurde. Das Gericht urteilte weiter, dass ein Schaden aufgrund sittenwidrigen Verhaltens entstanden ist, da die Beklagte die Entwicklung und den Einbau einer Software in mehreren Millionen von Fahrzeugen alleine mit dem Zweck, den wahren Abgasausstoß der Fahrzeuge zu verschleiern, eingebaut hat. 

Bemerkenswert ist, dass das Gericht wörtlich ausführt:

Der Sachvortrag der Beklagten in diesem und auch weiteren Prozessen ist im Übrigen mit deren Ankündigung nach Erhalt des Bußgeldbescheides über 1 Milliarde €, diesem zu akzeptieren, weil man – sinngemäß – zu seiner Verantwortung stehe, nach Auffassung der Kammer und vorsichtig ausgedrückt, nur schwer in Einklang zu bringen“.

Wer nun nicht gegen den VW-Konzern vorgeht, ist selbst schuld!

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Grundsätzlich bietet VW deshalb einen Vergleich dergestalt an, dass die Fahrzeuge auch ohne durchgeführtes Software-Update zurückgenommen werden und der Kaufpreis zurückerstattet wird, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018 zumindest für die EA-189-Modelle.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Porsche- und Diesel-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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