Erwerb von Immobilien in Polen als eine gute Möglichkeit einer Investition

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Erwerb von Immobilien in Polen als eine gute Möglichkeit einer Investition

Die intensive Entwicklung des Immobilienmarkts in Polen verursacht, dass immer mehr Ausländer sich entscheiden, eine eigene Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück in Polen zu erwerben und dann zu vermieten, was als gute und sichere Kapitalanlage betrachten werden soll. Diese Art von Investitionen ermöglichen, langfristig Gewinne zu erzielen.

Die ganze Transaktion des Erwerbes einer Immobilie verlangt mehrere Tätigkeiten, wie z. B. die Prüfung der Grundbücher, die Analyse der Vertragsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Zahlung und des Eigentumsübergangs.

Als der Grundunterschied zu dem deutschen Recht (besonders zu dem Abstraktionsprinzip im BGB) soll der Art. 155 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches benannt werden, der bestimmt, dass ein Kauf-, Tausch-, Schenkungs- oder ein anderer zur Übertragung des Eigentums an einer genau bestimmten Sache verpflichtender Vertrag das Eigentum auf den Erwerber überträgt, es sei denn, dass eine besondere Vorschrift etwas anderes bestimmt oder dass die Parteien etwas anderes vereinbart haben.

Gemäß dem Art. 158 des poln. ZGB soll der oben benannte Vertrag notariell beurkundet werden. Das gilt auch für die erteilte Vollmacht für den Bevollmächtigten (der Art. 99 § 1 des poln. ZGB).

Einem solchen Vertag wird in der Praxis ein Vorvertrag vorangehen, durch den sich eine der Parteien oder beide zum Abschluss eines bestimmten Vertrages verpflichten.

Wenn es aber um eine neue Wohnung vom Bauunternehmer geht, die noch kein Grundbuch hat, dann soll noch ein anderer Vertrag abgeschlossen werden, der durch die besonderen Vorschriften über den Schutz der Rechte des Erwerbers der Wohnung oder des Hauses reguliert wird.

Darüber hinaus soll auch bestimmt werden, ob ein Ausländer eine gewählte Immobilie einkaufen darf, oder er die Erlaubnis erhalten soll.

Die oben dargestellten Informationen sind lediglich eine kurze Einleitung zum Thema des Erwerbs und der Vermietung von Immobilien in Polen. Wenn Sie an diesen Thema Interesse haben, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie im Zusammenarbeit mit unserem zuverlässigen Steuerbüro gerne bei Ihrer Investition.


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