EuGH C-66/19 – Analyse der Auswirkungen auf Kfz-Finanzierungen

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Die Entscheidung des EuGH C-66/19 schlägt weiter hohe Wellen. Wir hatten dazu bereits eine relativierende und kritische Einordnung hier gegeben.

Bedeutung für Kfz-Finanzierungen

Größer als im Bereich der Immobiliardarlehen dürften die Auswirkungen bei Kfz-Finanzierungen sein, die sog. verbundene Geschäfte darstellen. Auch dieses Thema hatten wir bereits grundsätzlich z. B. hier beleuchtet.

Da die Richtlinie 2008/48/EG auf solche nicht grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen uneingeschränkt anwendbar ist, ist die Bedeutung des EuGH-Urteils auf Kfz-Finanzierungen schon daher höher, da dies bei der Auslegung nationaler Normen uneingeschränkt zu beachten ist.

Musterschutz häufig nicht gegeben

Dennoch wird auch hier, nachdem der BGH den Widerruf von Kfz-Finanzierungen zunächst mit Urteilen vom 05.11.2019 deutlich eingedampft hatte, zentral sein, dass der Schutzbereich der Musterwiderrufsinformation, (Anlagen zu Art 247 § 6 Absatz 2 EGBGB), verlassen wurde.

Dies ist nach Beobachtung von RA Koch, der diese Fälle schon seit Jahren schwerpunktmäßig bearbeitet, jedoch gerade bei Kfz-Finanzierungen sehr häufig der Fall. 

Denn die Kfz-Finanzierer hatten regelmäßig das Bedürfnis, den Kunden neben dem Darlehen noch eine Reihe weiterer Versicherungsprodukte zu "verkaufen", was regelmäßig zu Änderungen der Musterwiderrufsinformation geführt hat, die so nicht mehr vom Muster abgedeckt waren.

Auch weitere Änderungen sind regelmäßig zu finden.

Verlässt der Darlehensgeber so aber den Schutzbereich des Musters, so übernimmt er damit das Risiko der fehlerhaften Belehrung des Gesetzgebers.

Der Gesetzgeber selbst hatte seinerzeit beeits erhebliche Bedenken hinsichtlich der Formulierung der Musterwiderrufsinformation, BT-Drucksache 16/11643, Seite 164f.

Handlungsmöglichkeiten

In diesen Fällen hat ein Widerruf dann Aussicht auf Erfolg. Durch den Widerruf solcher Kfz-Finanzierungen (wenn verbundene Verträge vorliegen) ist es möglich, den Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs auf die Bank zu verlagern.

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Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.wideruf-durchsetzen.de



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