Euro Grundinvest Fonds kündigen Gesellschafterversammlung am 21.02.2017 an – Analyse & Hintergründe

  • 3 Minuten Lesezeit

Update, 21.01.2017

Die EGI-Fonds haben die Gesellschafter erneut angeschrieben und zur Informationsveranstaltung am 21.02.2017 eingeladen. Die Einladung liest sich, als würden die Euro-Grundinvest-Gesellschaften erneut versuchen, ihren Anlegern den „Sanierungsplan“ vorschlagen zu wollen, über welchen schon in der letzten Gesellschafterversammlung abgestimmt werden sollte.

Wie bereits in der letzten Versammlung festgestellt, fehlt dem Plan aus unserer Sicht die Substanz und ein konkreter Überblick, was mit welchen Werten wann gemacht werden soll und wie sich der Plan zu Gunsten der Anleger auswirken soll.

Detaillierte Informationen zur Entwicklung finden Anleger unter diesem Link: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/euro-grundinvest/gesellschafterversammlung-2017/

München, den 04.01.2017 

Zwischen den Jahren hätten sich die Gesellschafter der Euro Grundinvest Fonds (EGI-Fonds) sicher schönere Post gewünscht, als die aktuelle Ankündigung von Ihrem Fonds, mit dem diese eine erneute Informations- und Gesellschafterversammlung ankündigen. Betroffen sind die Fonds

  • Euro Grundinvest 15,
  • Euro Grundinvest 17,
  • Euro Grundinvest 18 und
  • Euro Grundinvest 20.

Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat dieses Schreiben analysiert:

„Wenn man sich das auf den 23.12.2016 datierte Schreiben genauer besieht, muss man leider feststellen, dass sich für die Anleger kaum etwas seit der letzten Versammlung geändert hat“, führt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, aus. „Noch immer ist aus unserer Sicht nicht klar, welche „Maßnahmen“ zur „Stabilisierung” denn konkret ergriffen werden sollen, um die Vermögenswerte der Fondsgesellschaften zu erhalten und welche Vermögenswerte überhaupt vorhanden sind. Solange hierzu kein konkreter Plan vorgelegt wird, dessen Ansätze auch überprüfbar sind und solange uns die Geschäftsführung keine konkreten Auskünfte geben kann, empfehlen wir auch weiterhin, der „Sanierung“ zu widersprechen”, so Rechtsanwalt Krause weiter.

Auch wenn der scheidende Geschäftsführer Herr Donhuysen in dem Schreiben versucht, gegen die Anwälte Stimmung zu machen, halten die Anwälte an ihrem Standpunkt fest: „Es dürfte jedem einleuchten, dass es im Sinne der Anleger ist, nicht einfach einem „Plan“ zuzustimmen, der aus unserer Sicht keine Substanz hat”, erläutert Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Sofern der Geschäftsführer Herr Donhuysen in dem Schreiben behauptet, nach der letzten Gesellschafterversammlung mit Anlegervertretern gesprochen zu haben, können wir dies nicht bestätigen, obwohl wir auf der letzten Gesellschafterversammlung einen großen Teil der Anlegerstimmen vertreten haben, haben mit uns keine Gespräche oder auch nur eine Kontaktaufnahme stattgefunden”, führt die Anwältin weiter aus.

Einzig die Ankündigung, einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter in die Gesellschaft einbringen zu wollen um damit eine potentiell unbeschränkte Haftung der Anleger zu verhindern, ist aus Sicht der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine gute Nachricht. Sobald sich die Gesellschaft mit der Einladung und der Tagesordnung meldet, wollen die Anwälte hierzu weitere Entscheidungen treffen.

„Für unsere Mandanten haben wir in der Zwischenzeit nach Wegen abseits des Vorgehens gegen die Gesellschaft gesucht und bereits in diversen Fällen erfolgreich so genannte einstweilige Verfügungen gegen Herrn Malte Hartwieg erwirken (siehe Bericht: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/dima24/malte-hartwieg-muenchen-arrest/) und haben auch diverse Klagen im Zusammenhang mit der EGI-Thematik eingereicht“, schließt Rechtsanwalt Krause.

Betroffene Anleger sollten sich von einer auf die Thematik spezialisierten Kanzlei über die Chancen und Möglichkeiten beraten lassen.

Offizielle Firmierung: Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG, Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG, Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG und Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co. KG



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