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Europäischer Datenschutztag: Neue EU-Regeln sollen mehr Datenschutz in Social Media bringen

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Der heutige Europäische Datenschutztag soll bei Bürgern und Unternehmen das Bewusstsein für den Schutz ihrer Daten schärfen. Dabei besteht gerade im Bereich Social Media nach Ansicht der Datenschützer dringender Handlungsbedarf. Die Lücken soll die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) schließen. Die Redaktion von anwalt.de informiert anhand einiger Beispiele, wie der Datenschutz für europäische User verbessert werden soll.

Einhaltung der EU-Regeln

Bislang sind die größten Social-Media-Firmen nicht verpflichtet, sich an die europäischen Regeln zu halten, wenn sie nicht ihren Hauptsitz in der EU haben. Das soll sich nach dem Willen der Datenschützer jedoch mit den neuen Vorschriften ändern. Denn die EU-DSGVO stellt für ihre Anwendbarkeit nicht mehr auf den Hauptsitz der Unternehmen ab, sondern auf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben. Mit anderen Worten: Immer wenn sich ein Angebot an einen EU-Bürger richtet, soll der EU-Datenschutz zur Anwendung kommen.

Einwilligung und Auskunft

Darüber hinaus soll die neue europäische Datenschutzverordnung erstmals genau festlegen, wann eine Einwilligung in die Datenverarbeitung und Datenweitergabe wirksam sein soll. Voraussichtlich wird es verschiedene Hürden geben, etwa wenn zwischen User und Unternehmen eine besondere Abhängigkeit besteht (Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis). Zudem sollen Betroffene nicht nur ein umfassendes Auskunftsrecht haben, sondern auch Kopien ihrer personenbezogenen, verarbeiteten Daten vom Unternehmen erhalten. Änderungen kommen ebenfalls bei Auskunfteien vor: Jede natürliche Person soll das Recht haben, nicht Ziel einer Profilbildung zu werden, die sich auf ihre Gesundheit, ihr Verhalten oder ihre Kreditwürdigkeit auswirken kann.

Recht auf Vergessenwerden

Eine wesentliche Verbesserung soll das Recht auf Vergessenwerden bringen, das in den neuen Datenschutzregeln vorgesehen ist und weit über die bisher bekannten Löschungspflichten hinausgeht. Denn Artikel 15 des Verordnungsentwurfs sieht vor, dass auch alle Verknüpfungen und Kopien zu allgemein zugänglichen Daten entfernt werden müssen.

Sanktionen bei Verstößen

Neben strengeren Informationspflichten für Unternehmen werden mit den neuen EU-Datenschutzvorschriften auch die Sanktionen im Fall von Verstößen verschärft. Sieht das Bundesdatenschutzgesetz Bußgelder bis zu maximal 300.000 Euro vor, ist es damit nach dem Verordnungsentwurf nicht getan. Dann sind Bußgelder bis zu 1.000.000 Euro oder 5 Prozent des weltweiten Umsatzes vorgesehen.

Diskussion und Ausblick

Wie die Vorschriften der EU-DSGVO genau aussehen sollen, diskutieren die Mitglieder des EU-Parlaments und der EU-Kommission noch. Allerdings soll die neue EU-Verordnung noch vor 2014 beschlossen werden - dem Jahr, in dem die nächste EU-Wahl ansteht. Bis die neuen Datenschutzvorschriften gelten, sollten User Vorsicht bei der Weitergabe ihrer persönlichen Daten walten lassen.

(WEL)


Foto(s): ©Fotolia.com

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