Eurozins/Stockholms Berghantering: Jetzt handeln! Anwaltsinfo!

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Beim schwedischen Geldanlageportal „Eurozins“ (Stockholms Berghantering AB) liegt Betrug vor, wie seit kurzem viele Anleger leidvoll feststellen müssen.

Viele Anleger stellen das leider erst jetzt fest, weil sie in bestimmten Abständen "Zinsen" erhalten sollten, und Zinszahlungen, die von diversen Banken Ende September geleistet werden sollten, den Anlegern nicht gut geschrieben werden.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betreut bereits seit April geschädigte Eurozins-Anleger und konnte bereits erreichen, dass für 2 Anleger, die ihr Geld an eine Bank in den USA überwiesen hatten, dieses gesichert werden und an die Anleger wieder ausbezahlt werden konnte.

Die von Eurozins gemachten Angaben, dass es sich bei den Anlagen um Festgeldanlagen handeln sollte, hier eine Einlagensicherung vorliegen sollte, waren von vorneherein betrügerisch und erfunden, denn die Anlegergelder wurden leider gar nicht angelegt, sondern gleich auf "Treuhandkonten" überwiesen, und von den "Treuhändern" die Anlegergelder aber nicht verwaltet, sondern gleich abgehoben und veruntreut.

Schon durch das  Handelsregister war erkennbar, dass Eurozins wesentlich später gegründet wurde, als angegeben, es gab auch schon eine BaFin-Warnung von vor einigen Wochen, in der klar gestellt wurde, dass Eurozins ohne die erforderliche Erlaubnis arbeiten würde. 

Bei "Beratern" von Eurozins handelt es sich um geschickte Telefonverkäufer, die die Anleger immer wieder kontaktieren und auch dazu bewegen wollen, nochmals Geld zu überweisen, angeblich, weil Eurozins inzwischen "insolvent" sein soll, Treuhänder das Geld "verwalten" sollten, etc.

Dabei handelt es sich vermutlich um "Follow-Up-"Betrug, d.h., die Anleger überweisen nochmals viel Geld, das wieder veruntreut zu werden droht.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sollten Anleger schnell handeln und es ist absolute Eile geboten, Banken, auf deren Konten Gelder überwiesen wurden, sollten umgehend kontaktiert werden, um ggf. ein Einfrieren der Anlegergelder zu erreichen, bevor diese von den Tätern abgehoben werden können.

Die Haftung von Kontoinhabern, oftmals angeblichen Treuhändern, sollte ebenfalls geprüft werden, z.B. ebenfalls wegen fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Geldwäschevorschriften.

Strafanzeigen wurden bereits gestellt und sollten gestellt werden. 

Außerdem sollte geprüft werden, ob noch Gelder sicher gestellt werden können/konnten. Nach Informationen von Dr. Späth & Partner sollen auf dem Konto einer niederländischen Bank noch Gelder sichergestellt worden sein. Hier können Anleger versuchen, auf diese sicher gestellten Gelder zuzugreifen.

Außerdem soll bei einer Bank inzwischen der Verdacht bestehen, dass Personen innerhalb der Bank mit den Tätern zusammen gearbeitet haben, sollte dies der Fall sein, könnten auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung, § 826 BGB, geltend gemacht werden, genauso, wie gegen die verantwortlichen Hintermänner Ansprüche aus § 826 BGB geltend gemacht werden können.

Für rechtsschutzversicherte Anleger ist es der Kanzlei Dr. Späth & Partner inzwischen gelungen, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein juristisches Vorgehen übernommen haben und übernehmen, Anleger, deren Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, können also vollständig ohne Kostenrisiko (vorbehaltlich einer teilweise kleinen Selbstbeteiligung) ihre Ansprüche geltend machen, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage.


Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren auf die Gebiete des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert und daher mit Betrugsfällen wie im Fall Eurozins bestens vertraut und geschädigte Eurozins-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden.



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