Stockholms Berghantering AB/Eurozins: Anwaltsinfos!

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Beim Unternehmen Stockholms Berghantering AB/"Eurozins" mit Sitz in Stockholm, Schweden, liegt Betrug vor, wie inzwischen feststeht. Zeit für die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die seit April geschädigte Anleger vertritt, die wichtigsten Fragen zu beantworten:

Das Unternehmen warb im Internet und über Callcenter-Mitarbeiter deutsche Anleger z.B. mit einer angeblichen „Festgeldanlage“ sowie der Angabe, dass es mit zahlreichen Banken zusammen arbeiten würde, und das Festgeld bis zum Betrag von 100.000,- € „einlagengesichert“, also im Krisenfall abgesichert, sei:

Bei der angeblichen „Festgeldanlage“ handelt es sich offensichtlich nur um einen „Bluff“, um Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen.

Die Anlegergelder sollten auf Konten bei diversen Banken überwiesen werden (z.B. KBC-Bank in den Niederlanden, Santander Bank in den USA oder Spanien). Hierbei wurden die Anlegergelder aber vermutlich nicht angelegt, sondern, da sie wohl teilweise auf andere Namen eingerichtet werden (hierbei wurde den Anlegern teilweise mitgeteilt, dass es sich um „Treuhänder“ handeln soll), von den Tätern gleich abgehoben.

Die Meldungen im Internet stimmen nicht, bei dem Unternehmen Eurozins handelt es sich vermutlich um ein reines „Briefkasten“-Unternehmen, vermutlich ohne große Gewinne, Umsätze oder Angestellte:

Denn so besteht zwar in Schweden -genauso übrigens wie in der restlichen EU und auch in Deutschland- eine Einlagensicherung, aber nur für Sparkonten und Festgelder.

Hierum handelt es sich bei Geldern, die über die Verträge mit Eurozins überwiesen wurden, gerade nicht (da diese vermutlich gar nicht, wie angegeben, bei den benannten Banken angelegt werden).

Schon die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte ebenfalls bereits mit Datum vom 02.07.2021 einen Warnhinweis erlassen mit der Mitteilung, dass Eurozins nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem KWG verfügen würde und es sich bei den „Festgeldverträgen“ um Fälschungen handeln würde, die mit dem Logo entsprechender Banken Seriosität vermitteln sollen.

Eine Rückforderung der Anlegergelder durch diverse Anleger blieb erfolglos, Eurozins ist telefonisch oder per Telefax nicht mehr erreichbar, Strafanzeigen wurden für Anleger bereits in diversen Ländern wie Deutschland und den USA eingereicht.

2 von Dr. Späth & Partner vertretene Anleger, die ihr Geld auf Konten der Santander Bank in den USA überwiesen hatten, haben ihr Geld inzwischen zurück erhalten, ein Anleger einen Betrag in Höhe von 10.000,- €, ein zweite Anlegerin sogar in Höhe von ca. 35.000,- €

Das zeigt, dass sich ein schnelles Handeln für Anleger lohnen könnte, ansonsten könnten selbstverständlich auch weitere Ansprüche, z.B. gegen die Verantwortlichen aus sog. "unerlaubter Handlung" gem. § 826 BGB, aber auch z.B. gegen Banken, die den Tätern Konten eröffnet haben oder auch gegen die jeweiligen Kontoinhaber, geprüft und ggf. durchgesetzt werden.

Eile ist hier teilweise geboten, weil unter Umständen auch das sog. "Prioritätsprinzip" gelten könnte.

Betroffene des Betrugsfalls Stockholms Berghantering/Eurozins können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.




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